
Schäden, die bei einem Arbeitsunfall geltend gemacht werden können
Moralischer Schaden Moralischer Schaden kann definiert werden als emotionaler und/oder physischer Schmerz wie Trauer, Kummer, Traurigkeit als Folge eines Angriffs auf das Persönlichkeitsrecht. Wird die körperliche Unversehrtheit einer Person geschädigt, wird das Geld, das dem Geschädigten oder in einigen Fällen seinen Angehörigen unter Berücksichtigung der Merkmale des Ereignisses gezahlt wird, als moralische Entschädigung bezeichnet.
Damit den Angehörigen eines durch einen Arbeitsunfall Verletzten oder Verstorbenen eine immaterielle Entschädigung gewährt werden kann, muss
Der Eintritt eines Schadens als Folge der Handlung
Kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Tat
Die Handlung ist rechtswidrig
Körperliche Schäden des Arbeitnehmers
Es wird nach dem Vorliegen von Bedingungen gesucht.
Die moralische Entschädigung richtet sich nach den Verschuldensquoten der Parteien, ihrem finanziellen Status und dem Ausmaß des moralischen Schadens. Aus diesem Grund ist die Höhe der moralischen Entschädigung in jedem konkreten Fall unterschiedlich.
Bei schwerer Körperverletzung oder Tod kann ein angemessener Geldbetrag beschlossen werden, der an die Angehörigen des Verletzten oder Verstorbenen als moralische Entschädigung zu zahlen ist.
Materielle Entschädigung: Die Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts über die Entschädigung für unrechtmäßige Handlungen sind im Falle einer materiellen Entschädigung aufgrund eines Arbeitsunfalls anwendbar. Dementsprechend sind in den Artikeln 53 und 54 des Arbeitsunfallgesetzes die Geldleistungen geregelt, die bei Tod oder Körperverletzung vom Arbeitnehmer und seinen Angehörigen im Rahmen der Entschädigung bei Arbeitsunfällen gefordert werden können.
Im Falle des Todes sind die erlittenen Schäden insbesondere folgende
Beerdigungskosten.
Wenn der Tod nicht sofort eingetreten ist, Behandlungskosten und Verluste, die durch die Minderung oder den Verlust der Arbeitsfähigkeit entstanden sind.
Verluste, die den Personen entstanden sind, denen aus diesem Grund der Unterhalt des Verstorbenen entzogen wurde
Zu den Personenschäden gehören insbesondere
Medizinische Kosten.
Verdienstausfälle.
Verluste, die sich aus dem Verlust oder der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ergeben.
Verluste, die sich aus dem Schaden für die wirtschaftliche Zukunft ergeben.
MEDIATION BEI ENTSCHÄDIGUNGSFÄLLEN BEI ARBEITSUNFÄLLEN
In der Regel ist es obligatorisch, bei Arbeitsstreitigkeiten eine Mediation zu beantragen. Geld- und Sachentschädigungsfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Feststellungs-, Einspruchs- und Regressfälle im Zusammenhang mit diesen Forderungen fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der obligatorischen Mediation. können
ZUSTÄNDIGES GERICHT BEI ENTSCHÄDIGUNGSFÄLLEN AUFGRUND VON ARBEITSUNFÄLLEN
Klagen auf Forderungen aus Arbeitsunfällen werden vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Was das zuständige Gericht anbelangt, so gibt es mehr als ein zuständiges Gericht.
Bei Arbeitsunfällen ist das Gericht allgemein zuständig, in dessen Bezirk sich die beklagte natürliche oder juristische Person am Tag der Klageerhebung befindet. Gibt es mehrere Beklagte, so ist auch das Gericht eines der Beklagten befugt, einen Vergleich zu schließen.
Das Arbeitsgericht des Ortes, an dem sich der Arbeitsunfall oder der Schaden ereignet hat, ist ebenfalls befugt, über materielle und immaterielle Entschädigungsansprüche bei Arbeitsunfällen zu entscheiden.
Das Arbeitsgericht des Wohnorts der klagenden Angehörigen des durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmers oder des verstorbenen Arbeitnehmers, wenn dieser verstorben ist, ist ebenfalls zuständig.
VERJÄHRUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN BEI ARBEITSUNFÄLLEN
Die vom Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aufgrund eines Arbeitsunfalls zu erhebenden Klagen verjähren in 10 Jahren. Der Beginn der Verjährungsfrist ist das Datum des Arbeitsunfalls.
