
Ergebnisse der negativen Feststellungsklage nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz
ERGEBNISSE DER NEGATIVEN FESTSTELLUNGSKLAGE
- Abschluss des negativen Feststellungsprozesses zu Gunsten des Gläubigers
Wird die Klage zugunsten des Gläubigers abgeschlossen, d.h. abgewiesen, so wird der Bestand und die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses, auf dem die verfahrensgegenständliche Forderung beruht, durch rechtskräftiges Urteil festgestellt. Wurde die Klage vor dem Vollstreckungsverfahren erhoben, erhält der Gläubiger die Möglichkeit, das Vollstreckungsverfahren mit einem Urteil zu beantragen.
Wird die Klage abgewiesen, wird die einstweilige Verfügung, die der Schuldner als Gegenleistung für eine Bürgschaft in Höhe von mindestens fünfzehn Prozent der Forderung erwirkt hat, aufgehoben. Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofs muss das Urteil zu diesem Zweck nicht rechtskräftig sein. Da der Gläubiger seine Forderung aufgrund der negativen Feststellungsklage verspätet erreicht hat, wird dem Schuldner eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Betrags zugesprochen, der Gegenstand des Rechtsstreits ist. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Entschädigung ist, dass der Schuldner mit der negativen Feststellungsklage das Vollstreckungsverfahren durch Erlass einer einstweiligen Verfügung gestoppt oder die Auszahlung des Geldes im Vollstreckungsamt an den Gläubiger verhindert hat. Wurde eine solche einstweilige Verfügung nicht erlassen, wird dem Schuldner keine 20%ige Entschädigung zugesprochen, da dem Gläubiger kein Schaden entsteht.
- Abschluss des negativen Feststellungsverfahrens zu Gunsten des Schuldners
Wenn der klagende Schuldner die während oder nach dem Vollstreckungsverfahren eingereichte Negativfeststellungsklage gewinnt, d. h. wenn das Gericht feststellt, dass der Kläger dem Beklagten nichts schuldet, werden das Vollstreckungsverfahren und eine etwaige Pfändung rechtswidrig. Die Annahme der Klage stellt ein Endurteil zugunsten des Schuldners dar. Denn dieser Fall wird nach den allgemeinen Vorschriften entschieden. Aus diesem Grund können die Parteien eine Klage wegen desselben Gegenstandes einreichen. Konkursgesetz.
