Wer sollte einen Arbeitsunfall melden und innerhalb welcher Frist?

Wer sollte einen Arbeitsunfall melden und innerhalb welcher Frist?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich und die Institution spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Unfall zu benachrichtigen. Diese Frist beginnt jedoch ab dem Tag, an dem der Arbeitsunfall bekannt wird, wenn sich der Arbeitsunfall an Orten ereignet, die nicht der Kontrolle des Arbeitgebers unterliegen. Erfolgt die Meldung nicht durch den Arbeitgeber, muss sie durch den verletzten Arbeitnehmer erfolgen.

Wenn Studenten, Auszubildende oder Hochschulpraktikanten, die eine Berufsausbildung an einem Arbeitsplatz absolvieren, einen Arbeitsunfall erleiden, müssen die Arbeitgeber des Arbeitsplatzes, an dem sie eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Ortes, an dem sich der Unfall ereignet hat, und die Institution spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Unfall davon in Kenntnis setzen.

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