
individuelles Antragsverfahren beim Verfassungsgericht
Die Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht bezieht sich auf das Recht von Einzelpersonen, sich direkt an das Verfassungsgericht zu wenden und zu behaupten, dass ihre Grundrechte und -freiheiten durch die öffentliche Gewalt verletzt wurden. Dieses Verfahren wurde in der Türkei mit der Änderung von Artikel 148 der Verfassung im Jahr 2012 und dem darauf folgenden Gesetz Nr. 6216 über die Einrichtung und das Verfahren des Verfassungsgerichts eingeführt.
PHASEN DES ANTRAGSVERFAHRENS
Ausschöpfung der lokalen Rechtsmittel: Um eine Individualbeschwerde einzureichen, muss zunächst bei den örtlichen Gerichten eine Klage wegen der behaupteten Rechtsverletzung eingereicht werden und alle Rechtsmittel (örtliche Gerichte, regionale Berufungsgerichte, Kassationsgerichtshof oder Staatsrat) müssen ausgeschöpft sein.
Antragsfrist: Nach Ausschöpfung der örtlichen Rechtsmittel gilt eine 30-tägige Frist für die Einreichung des Antrags beim Verfassungsgericht. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des endgültigen Urteils zu laufen.
Form und Inhalt des Antrags: Der Antrag muss unter Verwendung des vom Verfassungsgerichtshof festgelegten Formulars gestellt werden. Der Antrag sollte Informationen über das Grundrecht oder die Freiheit, das/die Gegenstand der behaupteten Verletzung ist, die behauptete Verletzungshandlung und das Verfahren vor den örtlichen Gerichten enthalten.
Antragsgebühr: Im Rahmen des individuellen Antragsverfahrens ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr kann jedes Jahr neu festgelegt werden.
GRÜNDE FÜR DEN ANTRAG
Die wichtigsten Gründe für eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof sind folgende
Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren: Nichtbeendigung des Verfahrens innerhalb einer angemessenen Frist, Nichtverhandlung vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht.
Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit: Ungerechtfertigte Festnahme oder Verhaftung.
Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit: Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Eingriff in die Pressefreiheit.
Verletzung des Rechts auf Eigentum: Enteignung oder andere Verstöße gegen Eigentumsrechte.
Schutz des Privat- und Familienlebens: Versäumnis, personenbezogene Daten zu schützen, Eingriff in das Privat- und Familienleben.
Langwierige Verfahren sind einer der häufigsten Gründe für Individualbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein solcher Antrag wird mit der Begründung gestellt, dass das „Recht auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist“, das Teil des Rechts auf ein faires Verfahren ist, verletzt worden ist. Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die einschlägigen Bestimmungen der türkischen Verfassung verlangen, dass über jeden Fall innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wird. Eine übermäßige Verlängerung des Gerichtsverfahrens kann als Verletzung dieses Grundrechts angesehen werden und gibt dem Einzelnen das Recht, sich an das Verfassungsgericht zu wenden.
DIE BEURTEILUNG DURCH DAS VERFASSUNGSGERICHT
Der Verfassungsgerichtshof prüft zunächst die Zulässigkeit des Antrags. Wenn der Antrag für zulässig befunden wird, nimmt das Gericht eine Bewertung in der Sache vor, um festzustellen, ob eine Verletzung vorliegt. Dabei wird erwartet, dass das Gericht die Dauer des Verfahrens, die besonderen Umstände des Falles und die Faktoren, die die Verzögerung des Verfahrens verursacht haben, berücksichtigt.
Stellt das Verfassungsgericht fest, dass das Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist verletzt wurde, können dem Opfer verschiedene Formen der Entschädigung und/oder Maßnahmen zur Behebung der Situation angeboten werden. Dies geschieht in der Regel in Form einer finanziellen oder immateriellen Entschädigung und kann manchmal auch die Anweisung an die nationalen Gerichte beinhalten, das Verfahren zu beschleunigen.
SCHLUSSFOLGERUNG
Die Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht ist ein wichtiger Rechtsbehelf in Fällen, in denen die Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen verletzt werden. Um diesen Rechtsbehelf in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch die innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft und der Antrag ordnungsgemäß eingereicht worden sein. Zu den häufigsten Gründen für eine Individualbeschwerde gehören Situationen wie die lange Dauer des Verfahrens.
Bei Individualanträgen an den Verfassungsgerichtshof müssen die Anträge sehr detailliert vorbereitet werden, da sie hinsichtlich der Verfahrenserfordernisse akribisch geprüft werden. Jeder Mangel oder Verfahrensfehler in dieser Hinsicht kann zum Verlust von Rechten führen. Es wird dringend empfohlen, bei einem Individualantrag einen fachkundigen Rechtsanwalt in das Verfahren einzubeziehen.
