
Abschaffung des gesetzlichen Güterstandes
GRUNDSÄTZE
Gemäß Artikel 179 des TCC sind bei der Auflösung des Güterstandes die Bestimmungen über den Güterstand, an den die Ehegatten gebunden sind, anzuwenden. Dementsprechend unterliegt die Liquidation einer Immobilie, die während der Zeit der Gütertrennung erworben wurde, den Regeln des Gütertrennungsregimes, und wenn sie während der Zeit des Regimes der Beteiligung am erworbenen Vermögen, d.h. nach dem 01.01.2002, erworben wurde, gelten die Regeln des gesetzlichen Güterstandes.
Im Falle des Übergangs zum außerordentlichen Güterstand, d.h. der Gütertrennung, erfolgt die Liquidation nach dem in der vorangegangenen Periode geltenden Güterstand. (Art.212) Wenn die vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches eingereichten Scheidungs- und Ungültigkeitsklagen mit Annahme abgeschlossen werden, wird der Güterstand der Liquidation und der Gütertrennung angewandt. (Art.10/2 des Gesetzes Nr.4722) Wird die Nichtigkeit der Ehe festgestellt, gelten die Bestimmungen über die Scheidung auch für die Liquidation des Güterstandes. (Art.158/2 und Art.160)
-Erworbene Güter, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes (bei Einreichung der Scheidungsklage) vorhanden sind, werden berücksichtigt (Art. 235).
-Der Wert der erworbenen Güter zum Zeitpunkt der Liquidation wird in die Forderung einbezogen.
-Der Wert der hinzuzurechnenden Güter wird auf der Grundlage des Datums der Übertragung der Güter berechnet. Diese Praxis ist jedoch nicht gerecht, da sie eine Regelung zugunsten des böswilligen Veräußerers darstellt. Die 8. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs hat eine Lösung in Form des Zeitwerts der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung gefunden.
-Um von einer Liquidation sprechen zu können, müssen die eheliche Gemeinschaft und der Güterstand durch Tod, Scheidung, Aufhebung oder Übergang in einen anderen Güterstand enden.
-Liquidation kann von den Ehegatten oder den Erben beantragt werden.
-Der Zeitpunkt der Auflösung bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem die Auflösung tatsächlich vorgenommen wird.
-Die Liquidation erfolgt auf der Grundlage des Freigabewertes der Güter (Art. 232).
-Wenn besondere Umstände dies erfordern, wird der errechnete Wert um einen angemessenen Betrag erhöht (Art. 234).
-Als besondere Umstände gelten die Lebensverhältnisse des überlebenden Ehegatten, der Kaufwert des landwirtschaftlichen Betriebes, die vom Ehegatten getätigten Investitionen oder die finanziellen Verhältnisse des Ehegatten.
-Jeder Ehegatte erhält das Vermögen des anderen Ehegatten zurück (Art. 236).
MUSTER EINES KLAGEANTRAGS
…….. Familiengericht im Dienst
ANTRAGSTELLER: xxxx (TCKN)
ADRESSE:
ABGEORDNETER
ADRESSE:
BEKLAGTER:YYYY(TCKN)
ANSCHRIFT
CASE:Liquidation des Vermögensregimes
GEGENSTAND:Bezüglich der Ansprüche auf Einbringungsanteil, Wertsteigerungsanteil und Beteiligungsansprüche.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Parteien haben am 1.1.1983 geheiratet und es gibt ein Scheidungsverfahren zwischen ihnen …. Es ist ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht …. anhängig. Da die Scheidungsklage am 20.01.2021 eingereicht wurde, stellen die Güter zwischen dem Datum der Eheschließung und dem Datum der Einreichung der Scheidungsklage die Forderungen für die Abwicklung des Güterstandes dar.
Die Parteien haben bei ihrer Eheschließung und danach keine Vereinbarung über den Güterstand getroffen. Da sich ihre Ehe auf die Zeit vor und nach dem geltenden türkischen Zivilgesetzbuch erstreckt, muss der anzuwendende Güterstand gemäß Artikel 10/1 des Durchführungsgesetzes 202/1 des türkischen Zivilgesetzbuchs bestimmt werden.
Aus diesem Grund gilt für das Vermögen zwischen dem 1.1.1983 und dem 31.12.2001 der Güterstand der Gütertrennung und für das Vermögen zwischen dem 1.1.2001 und dem Tag der Einreichung der Scheidung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Zusammenhang konkretisieren wir unsere Ansprüche wie folgt:
1- Obwohl es ein Geschäft gibt, das der Beklagte 1982 auf seinen Namen gekauft hat, haben wir keinen Anspruch auf dieses Geschäft, da es vor der ehelichen Gemeinschaft erworben wurde. Es besteht jedoch eine Forderung auf Beteiligung an den Mieteinnahmen dieses Ladens unter der Adresse …., die bei der … Bank hinterlegt ist.
2- Andererseits hat die Klägerin einen Beitragsanspruch auf die im Grundbuch als … eingetragene Wohnung, die 1998 ebenfalls auf den Namen der Beklagten durch den Verkauf und die Nutzung des Schmucks der Klägerin erworben wurde.
3- Da der Kläger mit 50.000 TL, die er von seinem Vater erhalten hat, zu dem 2008 im Namen der Beklagten erworbenen und in der Eigentumsurkunde als … eingetragenen Grundstück beigetragen hat, besteht ein Anspruch auf den Anteil an der Wertsteigerung durch das vorhandene Grundstück.
4-Der Kläger hat einen 50-prozentigen Beteiligungsanspruch an dem im Jahr 2019 erworbenen und auf den Namen der Beklagten eingetragenen …-Kennzeichenfahrzeug, wenn die Regelung der Beteiligung am erworbenen Vermögen innerhalb der ehelichen Gemeinschaft gültig war.
BEWEISE Einwohnermeldeamtstabelle, Grundbuch- und Verkehrszentralregister, Zeuge
RECHTSGRUND: Artikel 227, Artikel 236, Artikel 339 und damit verbundene Rechtsvorschriften
Antrag und Schlussfolgerung: Aus den oben dargelegten Gründen,
Mit der Auflösung der Eigentumsordnung der Parteien und der durch Artikel 107 der ZPO vorgesehenen Möglichkeit und unbeschadet des Anspruchs- und Klagerechts bezüglich des Überschusses,
1-Vorerst 1000 TL Beteiligungsforderung für die Mieteinnahmen, die im Namen der Beklagten bei der … Bank hinterlegt wurden,
2-Für die Wohnung, die als … in der Eigentumsurkunde auf den Namen des Beklagten eingetragen ist, vorläufig 1000 TL Beitragsanteil,
3-Für das in der Eigentumsurkunde auf den Namen des Angeklagten als …. eingetragene Grundstück, vorläufig 20.000 TL Wertsteigerungsanteil zu erhalten,
4- Für das Fahrzeug, das auf den Namen des Beklagten registriert ist … Dem Kläger wird durch Urteil der Beteiligungsanteil von 10.o00 TL vorläufig zugesprochen,
5-Zur Anwendung von Zinsen ab dem Datum der Klage für die Beitragsanteilsforderung und ab dem Datum der Entscheidung für andere Forderungen,
6-Wenn die Immobilien, die Gegenstand der Klage sind, konkret sind und die Forderungen festgestellt wurden, beantragen wir, dass eine einstweilige Verfügung über alle Immobilien und das Fahrzeug verhängt wird, um den Verkauf und die Übertragung an Dritte im Einklang mit den Entscheidungen des Obersten Gerichts zu verhindern. 28.06.2021
Kläger
