immaterieller Schadenersatz wegen Verletzung des Rechts auf Namensnennung

immaterieller Schadenersatz wegen Verletzung des Rechts auf Namensnennung

GERICHT ERSTER INSTANZ

BEKLAGTER :

BEKLAGTER :

BEKLAGTER :

GEGENSTAND DER RECHTSSACHE : Nichtvermögensschadenersatz wegen Verletzung des Namensrechtes.

FAKTEN : 1- Der Kläger ist ein bekannter, beliebter und geachteter Schriftsteller mit dem Namen seines Mandanten und seriösen literarischen Werken.

2- Der Beklagte, der in Wirklichkeit einen anderen Namen trägt, veröffentlichte ein Buch unter dem Namen des Klägers, um vom Ruf des Klägers und der Verbreitung seiner Bücher zu profitieren. Nach der Veröffentlichung des Buches wurde in verschiedenen Zeitungen über den Mandanten berichtet, und es wurde erwähnt, dass er seinen Ruf verloren habe, was eine große Reaktion hervorrief. Diese Situation verursachte auch bei dem Mandanten großen Schmerz und Kummer.

3- Neben dem materiellen Schaden, der dem Kläger entstanden ist, ist es offensichtlich, dass mit der Ehre und der Würde des Kunden gespielt wurde und der Autor verletzt und in seiner beruflichen Laufbahn moralisch geschädigt wurde.

Aus diesen Gründen ist es notwendig geworden, diese Klage auf immateriellen Schadenersatz einzureichen.

RECHTSGRUNDLAGEN :

BEWEISMITTEL : Veröffentlichte Bücher, Zeitungsausschnitte, Zeugenaussagen und alle Arten von Beweisen.

SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Nach den oben dargelegten Gründen und Beweisen, mit der Annahme unserer Klage, …….. Ich beantrage, die Beklagte zu verurteilen, die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten zu tragen.

Ich möchte es Ihnen vorlegen. Mit freundlichen Grüßen,

Anwalt des Klägers

Av………………….

(UNTERSCHRIFT)

APPENDIX: Vollmacht.

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