
Ablehnung des Antrags auf Anerkennung einer Hochschule
WAS IST EINE GLEICHWERTIGKEIT?
YÖK ist die Abkürzung sowohl für das Hochschulgesetz als auch für die dem Gesetz angeschlossene Hochschuleinrichtung. Nach den Gesetzen unseres Landes ist eine Hochschulausbildung nur dann offiziell gültig, wenn sie an einer lokalen, dem YÖK angeschlossenen Universität oder an einer vom YÖK anerkannten ausländischen Universität erworben wurde.
Wenn Sie ein von YÖK anerkanntes Universitätsdiplom haben, sind Sie offiziell als Hochschulabsolvent anerkannt. Damit können Sie während des Militärdienstes kurzzeitig als Privat- oder Reserveoffizier eingesetzt werden. Wenn Sie als Beamter arbeiten wollen, muss Ihr Universitätsdiplom außerdem von der YÖK anerkannt sein. Andernfalls werden Sie von den Behörden als “Associate Degree”-Absolvent eingestuft.
Die Gleichwertigkeitsverfahren für im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse auf der Ebene von Associate-, Bachelor- und Master-Diplomen werden gemäß Artikel 7/p des Hochschulgesetzes Nr. 2547 und den Bestimmungen der Verordnung über die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen im Ausland durchgeführt. Dementsprechend
Damit ein im Ausland erworbenes Diplom als gleichwertig betrachtet werden kann, müssen die Einrichtung, an der das Diplom erworben wurde, und der Studiengang, in dem die Ausbildung absolviert wurde, vom Hochschulrat anerkannt sein.
MUSTER FÜR EINEN ANTRAG AUF AUFHEBUNG DER ABLEHNUNG DES ANTRAGS AUF GLEICHWERTIGKEIT MIT EINEM HOCHSCHULABSCHLUSS
AN DAS PRÄSIDIUM DES … VERWALTUNGSGERICHTS;
DER KLÄGER :
TC-IDENTIFIKATIONSNUMMER :
ADRESSE :
ANTRAGSTELLER :
(gesetzliche Vertreter der Parteien, falls vorhanden)
ADRESSE :
(gesetzliche Vertreter der Parteien, falls zutreffend)
BEKLAGTER :
BETREFF : Unser Antrag auf Annullierung des Vorgangs vom …/…/…/…vom …/…/… mit der Nummer E….. des Hochschulrates (YÖK) bezüglich der Ablehnung des mit dem Antrag auf Ausstellung einer Diplomäquivalenzbescheinigung gestellten Antrags.
DATUM DER ZUSTELLUNG DES VORGANGS :
ERLÄUTERUNGEN :
1-) Unser Kunde, …. Er ist Absolvent von …. Er hat sein Studium an der juristischen Fakultät der Universität ….. abgeschlossen. Nach Abschluss seines Studiums beantragte er am …/…/… bei der beklagten Verwaltung die Gleichwertigkeit seines Diploms; sein Antrag wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass sein Auslandsaufenthalt unzureichend war (Anhang 1-2-3).
2-) In Artikel 7 Buchstabe p des Hochschulgesetzes Nr. 2547 wird die “Feststellung der Gleichwertigkeit von Associate-, Undergraduate- und Graduate-Diplomen, die von ausländischen Hochschuleinrichtungen erworben wurden” als eine der Aufgaben des Hochschulrats aufgeführt.
Darüber hinaus wird in Artikel 5 mit dem Titel “Anerkennung von Hochschuleinrichtungen und -programmen”, Artikel 6 mit dem Titel “Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Studienabschlüssen und Bescheinigung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen” und Artikel 7 mit dem Titel “Maßnahmen, die infolge der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Studienabschlüssen und Bescheinigung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen zu ergreifen sind” der Verordnung über die Anerkennung und Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Hochschuldiplomen, die im Amtsblatt vom 05.12.2017 unter der Nummer 30261 veröffentlicht wurde, klargestellt, was bei Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsverfahren zu tun ist. Hochschule.
3-) Jedes Land hat seine eigenen gesetzlichen Vorschriften und die Ausbildung basiert auf den Vorschriften des Landes, in dem sich die Universität befindet. Das von der Universität, an der das Grundstudium absolviert wurde, ausgestellte Diplom wird aufgrund der Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich der Rechtswissenschaften in der Türkei verwendet werden, und die Unterlagen, die auf dem Antrag unseres Mandanten auf Gleichwertigkeit in der Unterkommission für Rechtswissenschaften des Rates für Hochschulbildung basieren, sollten von fachkundigen Fakultätsmitgliedern auf individueller Basis geprüft werden, und die erforderlichen Kurse, die belegt werden müssen, sollten bestimmt und mitgeteilt werden. Es gibt keine rechtliche Rechtfertigung für die beklagte Verwaltung, den Antrag unseres Mandanten mit der Begründung abzulehnen, dass die Dauer seines Auslandsaufenthalts unzureichend sei, ohne zu prüfen, ob die für das türkische Recht erforderlichen Kurse absolviert wurden. Außerdem geht aus den Passdokumenten, die unserer Petition beigefügt sind, hervor, dass unsere Mandantin ihre Ausbildung ordnungsgemäß fortsetzt (Anlage 4).
4-) Im Rahmen der oben dargelegten Punkte ist es notwendig geworden, diese Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf Ausstellung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung einzureichen. Hochschule.
RECHTSGRUNDLAGEN : 2547 S. K. Art. 7; Verordnung über die Anerkennung und Gleichwertigkeit ausländischer Hochschuldiplome Art. 5, 6, 7
RECHTSNACHWEISE :
… Muster eines Diploms der juristischen Fakultät einer Universität
Antrag an die Verwaltung vom …/…/…
…/…/…/… datierte Antwort der Verwaltung
Reisepass-Dokumente
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG : Aus den oben dargelegten Gründen beantragen wir im Namen unserer Mandantin die Aufhebung des Vorgangs bezüglich der Ablehnung des Antrags auf Ausstellung der Gleichwertigkeitsbescheinigung und der Entscheidung, die Anwaltskosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen. …/ …/ …
ANHÄNGE :
… Muster des Abschlusszeugnisses der Juristischen Fakultät der Universität
Antrag an die Verwaltung vom …/…/…
…/…/…/… datierte Antwort der Verwaltung
Reisepass-Dokumente
Ein genehmigtes Vollmachtsmuster. Hochschule.
Kläger Rechtsanwalt
Av.
