
Muster eines Antrags auf Annullierung einer Ernennung
AN DAS PRÄSIDIUM DES … VERWALTUNGSGERICHTS
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.
BEFANGENER : (TZ-Nr.: )
ADRESSE :
ANTRAGSTELLER :
ADRESSE :
BEKLAGTER :
ADRESSE :
BETREFF : Unser Antrag auf Aufhebung der Ernennung und Aussetzung der Vollstreckung.
DATUM DER ZUSTELLUNG : …/ …/ …
A P A R T I K A T I O N E N
1-) Während unser Mandant als Lehrer an der …………. tätig war High School, ……, die dem Ministerium für Nationale Bildung angegliedert ist; es wurde behauptet, dass er die Themen des Chemiekurses in der …. Klasse der Schule, in der er arbeitete, kürzer als die vorgesehene Zeit erklärte und die schriftlichen Arbeiten nicht zeigte. Es wurde festgestellt, dass die Nichtvorlage der schriftlichen Arbeiten meines Mandanten eine Verwarnung erfordert, und aufgrund der beleidigenden Worte, die er angeblich im Klassenzimmer gesagt hat, wurde festgestellt, dass die Strafe des Gehaltsabzugs in Höhe von … im Rahmen von Artikel 125/C-i des Gesetzes Nr. 657 angemessen ist, und es wurde der Vorschlag gemacht, dass es angemessen wäre, meinen Mandanten einer anderen Schule in der Provinz zuzuweisen, mit dem Hinweis, dass diese Verhaltensweisen, die das Vertrauen, den Ruf und das Ansehen in der Schule verringern, das Klima im Arbeitsumfeld beeinträchtigen würden. Auf den vorgenannten Vorschlag hin hat unser Mandant mit der Transaktion vom …/ …/ … und der Nummer …; …………. High School unter dem Ministerium für nationale Bildung, …… High School, …… High School, ….. High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School, …… High School. Annullierung .
2-) Nachdem unserem Mandanten das Ernennungsverfahren am …/…/…/… mitgeteilt wurde, wandte sich unser Mandant mit einer Petition vom …/…/…/… mit der Registriernummer …. an die beklagte Verwaltung und beantragte die Annullierung des gegen ihn eingeleiteten Ernennungsverfahrens. Mit dem Antwortschreiben der beklagten Verwaltung vom …/ …/ … wurde der Antrag unseres Mandanten jedoch abgelehnt.
3-) Infolge der Disziplinaruntersuchung, die aufgrund der meinem Mandanten zur Last gelegten Anschuldigungen durchgeführt wurde, wurde jedoch, ohne dass überzeugende Beweise dafür vorgelegt wurden, dass die Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung waren, nachgewiesen wurden, und im Gegenteil, trotz der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die eine Entscheidung erfordern, dass die fraglichen Handlungen nicht nachgewiesen wurden, ein Vorschlag unterbreitet, ihn an einer anderen Bildungseinrichtung zu ernennen, indem sein Dienstort gewechselt wurde, zusammen mit einer Verwarnung und einer Disziplinarstrafe in Form von Gehaltsabzügen. Auf den disziplinarrechtlichen Vorschlag hin beschloss der Disziplinarvorgesetzte, eine Verwarnung und einen Gehaltsabzug zu verhängen, während auf den verwaltungsrechtlichen Vorschlag hin, der Gegenstand des Rechtsstreits war, eine Ernennung von meinem Lehramt an der Oberschule …………. zu einem Lehrer an der Oberschule ………… vorgenommen wurde.
4-) Das Ernennungsverfahren darf keinen anderen Zweck verfolgen als das wirksame und effiziente Funktionieren des öffentlichen Dienstes, und die Ernennungsverfahren dürfen nicht als Nebenstrafen angewandt werden.
Mein Mandant, der wegen der ihm zur Last gelegten Handlungen mit einer Verwarnung und monatlichen Abzügen bestraft wurde, wurde wegen derselben Handlungen auch einem Ernennungsverfahren unterzogen. Da diese Maßnahme gegen unseren Mandanten eine zweite Disziplinarstrafe bedeuten würde, ist die Maßnahme, die Gegenstand der Klage ist, nicht rechtskonform. Es ist klar, dass das Verwaltungshandeln nicht dem öffentlichen Interesse und den dienstlichen Erfordernissen entspricht, sondern dass das Element der Willkür überwiegt. Aus diesem Grund hat sich die Notwendigkeit ergeben, Klage zu erheben. Annullierung .
RECHTLICHE GRÜNDE :657 S. K. Art. 72, 74, 76, 125; 2577 S. K. Art. 27; Verordnung über die Ernennung von Beamten durch Versetzung Art. 9, Verordnung des Bildungsministeriums über die Ernennung und Versetzung von Lehrern Art. 50
RECHTLICHE BEWEISE:1-) …/ …/ …/ … datiertes Ernennungsverfahren,
2-) Petition vom …/ …/ … mit der Dokumentenregistrierungsnummer …, 3-) Antwortschreiben der beklagten Verwaltung vom …/ …/ ….
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG: Aus den oben dargelegten Gründen beantragen wir im Namen unserer Mandantin die Aufhebung des Ernennungsverfahrens vom …/ …/ … mit der Nummer …, die Aussetzung der Vollstreckung der betreffenden Entscheidung, da die Durchführung des Verfahrens einen nicht wieder gutzumachenden oder unmöglichen Schaden verursachen wird, sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten und der Anwaltskosten auf die Gegenpartei. …/ …/ …
ANHÄNGE :
1-)
2-)
Anwalt des Klägers
Av
