die Scheidung mit der Begründung zu beantragen, dass die eheliche Gemeinschaft in ihren Grundfesten erschüttert worden ist

die Scheidung mit der Begründung zu beantragen, dass die eheliche Gemeinschaft in ihren Grundfesten erschüttert worden ist

-MUSTERANTRAG-

ANKARA FAMILIENGERICHT IM DIENST ( )

BEKLAGTER :

PROVOCATE :

ADRESSE :

TELEFON :

BEKLAGTER :

T.BETREFF : Es handelt sich um die Einreichung unseres Klageantrags.

UNSERE ERKLÄRUNGEN

Mandant A….. B…. und der Beklagte C….. B…. sind seit dem 01.01.2010 verheiratet und haben zwei Kinder, X und Y, aus dieser Ehe.

Schon zu Beginn der Ehe gab es immer wieder Probleme zwischen dem Beklagten und der Mandantin, die allesamt auf das Fehlverhalten des Beklagten zurückzuführen waren, die sich aber nach der Geburt des gemeinsamen Kindes häuften. Zusätzlich zu diesen ständigen Verhaltensweisen des Beklagten haben die Ereignisse, die wir im Folgenden näher erläutern werden, dazu geführt, dass die eheliche Gemeinschaft in ihren Grundfesten erschüttert wurde; es ist unmöglich geworden, von den Parteien ein gemeinsames Leben zu erwarten. Die chronologische Abfolge dieser Ereignisse ist im Folgenden beschrieben:

CHRONOLOGISCHE ABFOLGE DER EREIGNISSE

1- Am 01.04.2017 hat der Beklagte den klagenden Mandanten vor den Augen seiner Nachbarn C und D beleidigt und angegriffen (Zeugenaussagen sind in diesem Zusammenhang wichtig)

2- Am 02.06.2018 wurde der Beklagte vom Beklagten in Anwesenheit seiner Mutter und seines Vaters beleidigt, nachdem seine Eltern nach Hause gegangen waren, wurde der Beklagte vom Beklagten geschlagen, der klagende Mandant ging zur Polizeiwache und erstattete Anzeige bei der Polizeiwache, erhielt eine Anzeige wegen Körperverletzung und ließ eine Schutzverfügung ausstellen (diesbezüglich werden Zeugenaussagen, Strafverfolgungsbeschwerde, Krankenhausbericht und Schutzverfügung beantragt, von Ihrem Gericht vorgeladen zu werden).

3- Der Angeklagte hat auch die gemeinsamen Kinder beleidigt und Gewalt gegen sie ausgeübt und das gemeinsame Kind vor der Wohnung, in der sich unser Wohnsitz befindet, geschlagen (in diesem Zusammenhang werden die Zeugenaussagen von E und F, den Nachbarn, die den Vorfall beobachtet haben, und die Aufzeichnung der Kamera, die die Wohnungstür aufzeichnet, von Ihrem Gericht bei der Wohnungsverwaltung angefordert).

4- Am 01.12.2019 korrespondierte der Angeklagte mit einer Frau namens Y über soziale Medien, dann ……. (In diesem Zusammenhang ist die Korrespondenz in den sozialen Medien beigefügt, und Ihr Gericht wird gebeten, die Hotelunterlagen über die gemeinsame Übernachtung zu beschlagnahmen).

DER RELEVANTE GESETZESARTIKEL UND SEINE ANWENDUNG AUF UNSEREN KONKRETEN FALL

Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721:

“Artikel 166- Wenn die eheliche Gemeinschaft so erschüttert ist, dass ein gemeinsames Leben nicht mehr zu erwarten ist, kann jeder der Ehegatten die Scheidung beantragen.

In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen hat der Beklagte, wenn das Verschulden des Klägers schwerer wiegt, das Recht, gegen die eingereichte Klage Einspruch zu erheben. Handelt es sich bei diesem Einspruch jedoch um Rechtsmissbrauch und besteht für den Beklagten und die Kinder kein schützenswerter Vorteil in der Fortführung der ehelichen Gemeinschaft, kann die Scheidung ausgesprochen werden.

Wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat, wenn die Ehegatten gemeinsam einen Antrag stellen oder wenn ein Ehegatte die Klage des anderen Ehegatten annimmt, gilt die Ehe als in ihren Grundfesten erschüttert. In diesem Fall muss der Richter, um über die Scheidung zu entscheiden, die Parteien persönlich anhören und sich davon überzeugen, dass sie ihren Willen frei geäußert haben, und die von den Parteien akzeptierte Vereinbarung über die finanziellen Folgen der Scheidung und den Status der Kinder für angemessen halten. Der Richter kann an dieser Vereinbarung die Änderungen vornehmen, die er unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Kinder für erforderlich hält. Werden diese Änderungen von den Parteien akzeptiert, wird die Scheidung ausgesprochen. In diesem Fall findet die Bestimmung, dass die Geständnisse der Parteien den Richter nicht binden, keine Anwendung.

Wird die auf einen der Scheidungsgründe gestützte Klage abgewiesen und sind seit der Rechtskraft dieser Entscheidung drei Jahre verstrichen, so gilt die eheliche Gemeinschaft als grundlegend erschüttert, und die Scheidung wird auf Antrag eines der Ehegatten ausgesprochen”.

Dieser Grund, der in Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt ist, ist der in der Praxis am häufigsten angeführte Scheidungsgrund. Dieser Scheidungsgrund ist der allgemeinste Scheidungsgrund und wird vor allem dann geltend gemacht, wenn im Laufe der Zeit viele Gründe zusammenkommen, die die Ehegatten zur Scheidung zwingen, und sich die Probleme so weit verschärft haben, dass den Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann.

Tatsächlich sind diese Scheidungsgründe im Gesetz nicht aufgeführt, und jeder denkbare Grund, der die Ehegatten voneinander entfernt, der es ihnen nicht erlaubt, einander zu tolerieren, der den Wunsch nach einem gemeinsamen Leben beseitigt, kann den Grund für eine Scheidung wegen Erschütterung der Ehegemeinschaft in ihren Grundfesten darstellen.

Voraussetzungen für die Ehescheidung wegen Erschütterung der ehelichen Gemeinschaft

-Die eheliche Gemeinschaft muss grundlegend erschüttert sein

-Es ist ihnen (den Ehegatten) nicht zuzumuten, ein gemeinsames Leben zu führen.

-Die klagende Partei (der Kläger) darf kein Verschulden treffen.

-die andere Partei (Beklagte) darf kein Verschulden treffen

-Die Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft darf die schutzwürdigen Interessen der Kinder und des Beklagten nicht beeinträchtigen.

In Übereinstimmung mit all diesen Erläuterungen, den vorgelegten und beantragten Beweisen und den Urteilen des Kassationsgerichtshofs haben die Parteien.

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