freihändiger Verkauf

WAS IST EIN EINVERNEHMLICHER VERKAUF?

Der Antrag des Schuldners, innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Gutachtens die Erlaubnis zu erhalten, die zwangsversteigerte Immobilie – unabhängig davon, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Güter handelt – zu verkaufen, ohne die Ausschreibung abzuwarten, wird als einvernehmlicher Verkauf bezeichnet.

WARUM IST DER EINVERNEHMLICHE VERKAUF ERFORDERLICH?

Das beschlagnahmte Eigentum wird von der Vollstreckungsbehörde im Wege der Versteigerung verkauft.
Im Zwangsversteigerungsverfahren wird die beschlagnahmte Immobilie zu 50 % des Schätzpreises versteigert.
Aufgrund des Zwangsversteigerungsverfahrens dauert die Umwandlung der Immobilie in Geld im Allgemeinen sehr lange.
Der Erhalt der Forderung durch den Gläubiger verzögert sich und führt dazu, dass sie zu einem Preis verkauft wird, der unter ihrem tatsächlichen Wert liegt.
Selbst wenn die Immobilie des Schuldners wertvoll ist, reicht sie nicht aus, um die Schulden zu begleichen, da sie am Ende des Verfahrens zu einem Preis verkauft wird, der unter ihrem Wert liegt, da das Angebot bei der Zwangsversteigerung um mehr als 50 % erhöht wird.
Die von der Vollstreckungsdirektion durchgeführten Ausschreibungs- und Verkaufsverfahren sind sehr kostspielig. Darüber hinaus fallen während dieses Verfahrens weiterhin Zinsen auf die Forderung an, was die Kosten erhöht.
Die Kosten werden in erster Linie durch den erzielten Verkaufspreis gedeckt. Aufgrund dieser Kosten und der Zinsen sinkt der Ertrag aus der zu veräußernden Immobilie durch die Zwangsversteigerung.

WARUM SOLLTE DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG BEVORZUGT WERDEN?

Durch die Verkürzung des Verkaufszeitraums und die Vermeidung von Zeitverlusten kann der Gläubiger schneller an seine Forderungen gelangen.
Der Schuldner und der Gläubiger müssen nicht auf das Angebot für den Verkauf der zwangsversteigerten Immobilie warten.
Indem der Verkauf zu einem niedrigeren Preis als dem Marktpreis verhindert wird, führt es dazu, dass die beschlagnahmte Immobilie zum Marktwert verkauft wird.
Beim Zwangsversteigerungsverfahren werden die Güter zu 50 % des ermittelten Wertes versteigert, beim einvernehmlichen Verkauf wird dieser Satz auf 90 % erhöht. Mit dieser Regelung wurde ein für die Rechte des Schuldners und des Gläubigers vorteilhafteres Verfahren geschaffen.
Da das Versteigerungsverfahren recht kostspielig ist, da Zinsen anfallen und diese Kosten durch die Einnahmen aus dem Verkauf der Immobilie gedeckt werden, kann dieses Verfahren bei der einvernehmlichen Veräußerung mit den geringsten Kosten abgeschlossen werden.

WIE KANN DER SCHULDNER EINE EINVERNEHMLICHE VERÄUSSERUNG BEANTRAGEN?

Der Schuldner kann sich an die Vollstreckungsdirektion wenden und den Verkauf der zwangsversteigerten Immobilie beantragen.
Der Schuldner sollte zunächst ein Gutachten für die Güter beantragen, die nicht begutachtet wurden.
Bei begutachteten Gütern wird die Vollstreckungsdirektion gebeten, den Schuldner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung zum einvernehmlichen Verkauf der Güter zu ermächtigen. freihändiger.
Sobald die Bewertung der Güter, die bewertet wurden/werden, abgeschlossen ist, stellt die Vollstreckungsdirektion die Verkaufstransaktionen ein.
Die dem Schuldner eingeräumte Frist für den einvernehmlichen Verkauf der Immobilie beträgt 15 Tage ab der Aussetzung. freihändiger.

WIE WIRD DER MINDESTPREIS FÜR DEN EINVERNEHMLICHEN VERKAUF FESTGELEGT?

Der Vollstreckungsleiter erhält die Belastungsdokumente der gepfändeten Immobilie und erfährt vom vorrangig berechtigten Gläubiger, ob die Forderung fortbesteht, und wenn ja, in welcher Höhe.
Es sollte der Betrag sein, der 90 % des geschätzten Wertes der gepfändeten Immobilie entspricht.
Der Betrag, der über die Summe der durch die Immobilie gesicherten Forderungen und der Forderungen des Antragstellers hinausgeht, darf nicht niedriger sein als die Summe der bis zu diesem Zeitpunkt für die beschlagnahmte Immobilie angefallenen Folgekosten.
Der Mindestverkaufspreis wird festgelegt, aber der Gläubiger und der Schuldner können sich auf einen höheren Preis einigen. freihändiger.

WAS MUSS DEM VOLLSTRECKUNGSAMT MITGETEILT WERDEN?

Angaben des Käufers
Der zwischen dem Schuldner und dem Käufer vereinbarte Preis
Unterscheidungsmerkmale der Ware

WIE SOLL DER VEREINBARTE BETRAG GEZAHLT WERDEN?

Innerhalb von 15 Tagen muss das Vollstreckungsamt benachrichtigt werden.
Die Zahlung muss auf das vom Vollstreckungsamt bestimmte Bankkonto eingezahlt werden.

WIE IST DIE AKTE DEM GERICHT VORZULEGEN?

Die erforderlichen Informationen und Unterlagen werden dem Exekutivdirektor vorgelegt.
Der Vollstreckungsleiter leitet die Akte dann an das Vollstreckungsgericht weiter.
Je nachdem, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das Gericht über die Annahme oder Ablehnung.
Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig; Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sind ausgeschlossen.
Entscheidet sich das Gericht für die Annahme, geht das Eigentum an der beschlagnahmten Immobilie auf den Käufer über.
Während des Übertragungs- und Auslieferungsverfahrens werden alle Pfandrechte an der Immobilie gelöscht.
Wird der Antrag abgelehnt, wird der Preis auf das Konto des Käufers zurückerstattet. freihändiger.

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