
Antrag auf Familienaufenthaltstitel
ANTRAG AUF EINE AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE
Ausländische Staatsangehörige, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sind verpflichtet, nach dem Registrierungsverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Eine Familienaufenthaltsgenehmigung wird dem Ehepartner eines türkischen Staatsbürgers oder eines Ausländers, der eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, seinem minderjährigen Kind oder dem unterhaltsberechtigten Kind seines Ehepartners für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erteilt.
Verwandte ersten Grades von Ausländern, die aus irgendeinem Grund eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten, können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei hat, wird als Sponsor definiert. Dementsprechend können auch der ausländische Ehepartner des Zusammenführenden, das minderjährige ausländische Kind des Zusammenführenden oder seines Ehepartners und das unterhaltsberechtigte ausländische Kind des Zusammenführenden oder seines Ehepartners, auch wenn es bereits 18 Jahre alt ist, eine Familienaufenthaltsgenehmigung beantragen.
Der türkische Ehepartner des ausländischen Staatsangehörigen, der die Familienaufenthaltsgenehmigung beantragt, oder der ausländische Ehepartner, der eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei hat, muss bei dem Termin anwesend sein.
Die Einwanderungsbehörde kann die Durchführung des Ehevertrags innerhalb der ehelichen Gemeinschaft in Frage stellen und eine Untersuchung verlangen, um dies festzustellen. Wenn die amtlichen Institutionen feststellen, dass es sich um eine arrangierte Ehe handelt, wird die Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Familienaufenthaltstitel.
Alle aus dem Ausland stammenden Dokumente müssen mit einer Apostille und einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung versehen sein.
