
Schädigung der Bank und ihrer Kunden durch grobe Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der Pflicht
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT DER REPUBLIK
ERMITTLUNGSNUMMER :
VERDÄCHTIGER :
BÜRGERMEISTER :
VERBRECHEN : Verursachung eines Schadens für die Bank und die Bankkunden durch grobe Fahrlässigkeit bei der Erfüllung seiner Pflichten,
GEGENSTAND : Unsere Verteidigungsmittel
Im Rahmen des von der Aufsichtsbehörde des Instituts, in dem mein Mandant …….. (…….) arbeitet, erstellten Berichts hat die Kanzlei ……. Laut Inhalt der Strafanzeigen, die bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht wurden, “wurde als Ergebnis der vom Chefinspektor unserer Bank ……. in unserer Zweigstelle …… durchgeführten Untersuchungen ein Untersuchungsbericht mit der Nummer …….. erstellt und es wurde festgestellt, dass bei den Transaktionen, die Gegenstand der Untersuchung waren, Unregelmäßigkeiten gemacht wurden, wie in dem Bericht im Einzelnen dargelegt.
Da einige der in dem genannten Bericht aufgeführten Handlungen eine Straftat darstellen, wurde mit dem Beschluss des Präsidiums des Disziplinarrats unserer Bank mit der Nummer ........ und der Genehmigung der Generaldirektion mit der Nummer ....... eine Untersuchung gemäß dem beigefügten Bericht in Form eines Kriminalberichts durchgeführt, "um zu klären, ob das betreffende Personal an der Straftat teilgenommen und/oder mitgewirkt hat" (unter der Voraussetzung, dass er nach Abschluss zurückgegeben wird),
Zu dem meinem Mandanten ......... (........) zur Last gelegten Vorwurf, der von Ihrer Staatsanwaltschaft C. mit der Bitte um "Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens gegen den/die Schuldigen durch Durchführung der notwendigen Strafverfolgung gegen die Beschuldigten durch Ihre Behörde" erhoben wird, möchten wir zur Würdigung und Beurteilung Ihrer Behörde folgende Stellungnahmen abgeben.
In diesem Zusammenhang;
ERLÄUTERUNGEN
Wie Ihrer Behörde bekannt ist, wird mein Mandant aufgrund der Strafanzeige der Institution, der er angehört, gemäß Artikel 257 des türkischen Strafgesetzbuches beschuldigt;
“Fehlverhalten im Amt
Artikel 257- (1) Ein Beamter, der durch eine pflichtwidrige Handlung Personen einen öffentlichen Schaden zufügt oder Personen einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren bestraft, außer in den Fällen, die im Gesetz gesondert als Verbrechen definiert sind (Strafe erster Instanz).
(2) Ein Beamter, der durch Nachlässigkeit oder Verspätung bei der Erfüllung seiner Pflichten Personen oder der Öffentlichkeit Schaden zufügt oder Personen einen unbilligen Vorteil verschafft, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft, es sei denn, es handelt sich um eine im Gesetz gesondert festgelegte Straftat. (Friedensstrafe)
(3) Wenn der Tatbestand der Erpressung nicht erfüllt ist, wird ein Amtsträger, der sich oder einem anderen einen Vorteil verschafft, um in Übereinstimmung mit den Erfordernissen seines Amtes oder aus diesem Grund zu handeln, nach den Vorschriften des Absatzes 1 bestraft."
Im Lichte dieser Erklärung wurde ohne die gebotene Sorgfalt eine Strafanzeige bei Ihrer Behörde eingereicht, obwohl mein Mandant in keiner Weise mit den im fraglichen Verweisungsartikel geregelten Handlungen über den Vorfall, der Gegenstand der Ermittlungen ist, in Verbindung steht.
Wie Ihrer Behörde bekannt ist, besteht der Zweck der Strafjustiz darin, den tatsächlichen Sachverhalt zu untersuchen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für disziplinarrechtliche als auch für strafrechtliche Ermittlungen.
Der Ermittler hat jedoch ohne jegliche Nachforschungen und ohne das Vorhandensein der von unserem Mandanten gegebenen Antworten und der Dokumente im Zusammenhang mit den Banktransaktionen, die seine Verteidigung in diesem Rahmen stützen, angemessen zu prüfen, eine Strafe festgelegt, die sich ausschließlich auf die abstrakten Aussagen stützt, die Gegenstand der Ermittlungen sind, ohne die Vorwürfe zu untersuchen.
In Anbetracht dieser Erklärungen, wie sie in der aufrichtigen und nicht bewiesenen Verteidigung meines Mandanten gegenüber dem Untersuchungsausschuss während der Durchführung der Transaktionen im Rahmen der Ereignisse, die Gegenstand der fraglichen Anschuldigung sind, dargelegt wurden, hat der Mandant im Rahmen der Disziplin eines umsichtigen Beamten, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Bank ………. und ……… in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Bank in der Disziplin eines umsichtigen Beamten und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Bank, sah der Kunde die Formulierung “das Folgekonto wurde durch Inkasso geschlossen” in den Nachforschungen, die durch das “Credit Registration Bureau Refaranship System” über die besagten Personen gemacht wurden, bevor das Darlehen gewährt wurde, und sie bewiesen, dass die Darlehen, die der Nachverfolgung der besagten Schuldner unterlagen, mit den Briefen, die sie schriftlich von den entsprechenden Anwälten und Banken mitbrachten, geschlossen wurden, und auf dieser Grundlage gewährte der Kreditausschuss das Darlehen. Die durchgeführten Transaktionen entsprachen vollständig den Rechtsvorschriften der Bank.
Zu diesem Zeitpunkt legte mein Mandant dem Kreditausschuss lediglich die ihm vorgelegten Informationen und Unterlagen für die Inanspruchnahme des Kredits vor und hatte keinerlei Anleitungen oder gar Vorschläge für die Inanspruchnahme des Kredits. Er ist auch nicht dazu ermächtigt, dies zu tun.
Beide Personen, denen das Darlehen gewährt wurde, sind Beamte und arbeiten in der Organisation ……… Für das Darlehen an ……… wurde zunächst ein Bürge namens ………… und dann eine Person namens ………. als zusätzlicher Bürge aufgenommen, um die erhaltenen Sicherheiten zu verstärken.
Darüber hinaus wurde für den Kredit an ……. eine Person namens …….. als Bürge aufgenommen. Fahrlässigkeit.
