
Ernennung eines geheimen Ermittlers
Angesichts der zunehmenden und komplexen organisierten Kriminalität herrscht die Überzeugung, dass die klassischen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um an die Beweise für die Straftat zu gelangen und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Aus diesem Grund sind einige geheime Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine davon ist die Einsetzung eines geheimen Ermittlers. Die Ernennung eines geheimen Ermittlers ist eine wirksame Schutzmaßnahme, die bei der Sammlung von Informationen, Dokumenten und Beweisen, die für die von kriminellen Organisationen geplanten Straftaten erforderlich sind, angewendet wird. In der Praxis ist es eine wichtige Schutzmaßnahme für die Strafverfolgungsbehörden, die Aktivitäten der kriminellen Vereinigung genau zu überwachen und Beweise für Straftaten zu sammeln, indem sie ihr eigenes Personal innerhalb der kriminellen Vereinigung einsetzen. Da die Ernennung eines geheimen Ermittlers einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte und -freiheiten darstellt, ist es darüber hinaus von großer Bedeutung, die Bedingungen für die Anwendung dieser Maßnahme im Gesetz klar festzulegen. Derzeit ist die betreffende gesetzliche Regelung unter der Artikelüberschrift „Einsetzung eines geheimen Ermittlers“ in Artikel 139 des Strafprozessgesetzes Nr. 5271 geregelt, der sich im sechsten Abschnitt mit der Überschrift „Geheime Ermittler und Überwachung durch technische Mittel“ im vierten Teil mit der Überschrift „Schutzmaßnahmen“ befindet.
STRAFPROZESSORDNUNG (CMK) ART.139
(1) (Geändert: 21/2/2014-6526/13 Art.) Besteht ein auf konkrete Anhaltspunkte gestützter dringender Verdacht, dass die zu untersuchende Straftat begangen wurde, und können keine anderen Beweise erhoben werden, können Beamte als geheime Ermittler eingesetzt werden. Über die Ernennung nach diesem Artikel entscheidet der Richter (Aufgehoben letzter Satz: 24/11/2016-6763/27 Art.).
(2) Die Identität des Ermittlers kann geändert werden. Mit dieser Identität können Rechtsgeschäfte getätigt werden. Wenn es für die Erstellung und Aufrechterhaltung der Identität zwingend erforderlich ist, können die notwendigen Dokumente erstellt, geändert und verwendet werden.
(3) Die Entscheidung über die Ernennung eines Ermittlungsbeamten und andere Unterlagen werden bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft aufbewahrt. Die Identität des Ermittlers ist auch nach Beendigung seiner Tätigkeit vertraulich zu behandeln. (Zusätzliche Sätze: 15.8.2017 KHK-694/142 Art.; Angenommen in der vorliegenden Fassung: 1/2/2018-7078/137 Art.) Wenn der Ermittler während der Strafverfolgungsphase zwingend als Zeuge vernommen werden muss, wird er in einer nichtöffentlichen Umgebung ohne die Anwesenheit derjenigen, die das Recht haben, bei der Vernehmung anwesend zu sein, oder unter Veränderung seiner Stimme oder seines Bildes vernommen. In diesem Fall ist die Bestimmung von Artikel 9 des Zeugenschutzgesetzes vom 27.12.2007 mit der Nummer 5726 analog anzuwenden.
(4) Der Ermittler ist verpflichtet, alle Arten von Ermittlungen in Bezug auf die Organisation, mit deren Überwachung er beauftragt ist, durchzuführen und Beweise im Zusammenhang mit den im Rahmen der Aktivitäten dieser Organisation begangenen Straftaten zu sammeln. (Zusätzlicher Satz: 28/3/2023-7445/19 Art.) Der Richter kann dem Ermittler gestatten, Audio- oder Videoaufnahmen zu machen, um an öffentlichen Orten und Arbeitsplätzen Beweise im Hinblick auf die in Absatz 1 des siebten Absatzes unter Buchstabe a) genannte Straftat zu sammeln.
(5) Der Ermittler darf bei der Ausübung seines Dienstes keine Straftat begehen und kann nicht für die Straftaten der Organisation, der er zugewiesen ist, verantwortlich gemacht werden.
(6) Personenbezogene Informationen, die durch die Bestellung eines Ermittlers erlangt wurden, dürfen nicht für andere Zwecke als die strafrechtlichen Ermittlungen und die Strafverfolgung, für die der Ermittler bestellt wurde, verwendet werden. (Zusatz: 21/2/2014-6526/13 Art.) Personenbezogene Informationen, die sich nicht auf die Straftat beziehen, sind unverzüglich zu vernichten.
(7) Die Bestimmungen dieses Artikels dürfen nur in Bezug auf die nachstehend aufgeführten Straftaten angewendet werden:
a) Straftaten nach dem türkischen Strafgesetzbuch;
Herstellung von und Handel mit Betäubungs- oder Aufputschmitteln, unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Organisation begangen werden (Artikel 188), (1)
Bildung einer Organisation zum Zwecke der Begehung einer Straftat (Artikel 220, mit Ausnahme der Absätze zwei, sieben und acht),
Bewaffnete Organisation (Artikel 314) oder Lieferung von Waffen an solche Organisationen (Artikel 315).
b) Straftaten des Waffenschmuggels im Sinne des Gesetzes über Schusswaffen, Messer und andere Instrumente (Artikel 12).
c) Straftaten im Sinne der Artikel 68 und 74 des Gesetzes über den Schutz des Kultur- und Naturerbes.
GRUNDLAGE FÜR ARTIKEL 139 DES GESETZES ÜBER STRAFVERFAHREN
(1) Besteht der begründete Verdacht, dass die zu untersuchende Straftat begangen wurde, und können keine anderen Beweise erhoben werden, können Beamte durch Entscheidung des Richters oder des Staatsanwalts als geheime Ermittler eingesetzt werden, wenn ein Aufschub unzumutbar ist.
(2) Die Identität des Ermittlers kann geändert werden. Der Rechtsverkehr kann unter dieser Identität abgewickelt werden. Erforderliche Dokumente können erstellt, geändert und verwendet werden, wenn dies zur Feststellung und Aufrechterhaltung der Identität erforderlich ist.
(3) Die Entscheidung über die Ernennung eines Ermittlers und andere Unterlagen werden bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft aufbewahrt. Die Identität des Ermittlers ist auch nach Beendigung seines Dienstes vertraulich zu behandeln.
(4) Der Ermittler ist verpflichtet, alle Arten von Ermittlungen in Bezug auf die Organisation, deren Tätigkeiten er überwachen soll, durchzuführen und Beweise für die im Rahmen der Tätigkeiten dieser Organisation begangenen Straftaten zu sammeln.
[5] Der Untersuchungsbeauftragte darf in Ausübung seines Amtes keine Straftat begehen und darf nicht an den Tätigkeiten der Organisation, der er zugewiesen wurde, beteiligt sein.
