
…. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER
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DER KLÄGER :…….
DIE BEKLAGTEN :…….
BEKLAGTER :…….
BETREFF : Der monatliche Unterhalt von ……………….. ……. ……. pro Monat mit der Erhöhung von ……..
ERLÄUTERUNGEN :1- Beklagter ……. und unser Mandant ……. ……. Datum des Zivilgerichts erster Instanz, ……. E. und ……. Sie wurden mit dem Urteil mit der Nummer K geschieden.
2 – Infolge der Scheidung wurde das Sorgerecht für ……., das gemeinsame Kind der Eheleute, seiner Mutter übertragen. In diesem Urteil wurden keine Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind festgelegt. Infolge der Erhöhung der Ausgaben für das Kind und der Schulkosten angesichts der sich verschlechternden Lebensbedingungen beantragte unser Mandant ……. jedoch Unterhalt für das gemeinsame Kind. Vor dem Zivilgericht erster Instanz ……. E. reichte eine Klage mit dem Aktenzeichen.
3- ……. Zivilgericht erster Instanz ……. Datum, ……. E. und ……. K., …….-TL pro Monat für das gemeinsame Kind ……. wurde als Unterhalt für das gemeinsame Kind ……..
4- Der monatliche Unterhalt in Höhe von …….-TL ……., der in ……. festgelegt wurde, ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und des Wachstums und der Zunahme der Bedürfnisse des gemeinsamen Kindes unzureichend geworden. Das gemeinsame Kind Necdet Onur besucht derzeit die sechste Klasse des Anatolischen Gymnasiums.
5- In Anbetracht der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Beklagten, der Abnahme der Kaufkraft des Geldes angesichts der hohen Inflation und der Zunahme der Bedürfnisse des gemeinsamen Kindes ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen.
RECHTSGRUNDLAGEN: Zivilprozessordnung, Zivilgesetzbuch und verwandte Rechtsvorschriften
BEWEISE :
….. 1 AHM Akte Nr. ../… E.
….. 2 AHM-Akte Nr. ../… E.
Überblick über die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Parteien
Bevölkerungsregister, Zeugen, juristische und andere Ermessensentscheidungen
SCHLUSSFOLGERUNG DES ANTRAGS : Aus den vorgenannten Gründen beantragen wir, den monatlichen Unterhalt der Nebenintervenientin von ……. auf ……. monatlich zu erhöhen, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und ihr die gegnerische Rechtsanwaltsvergütung gemäß § 164/letzter Absatz des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136, geändert durch Gesetz Nr. 4667, für uns als Rechtsanwalt zuzusprechen.
ANWALT DES KLÄGERS
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