
Was ist das Gebot von Treu und Glauben und Ehrlichkeit?
Grundsatz von Treu und Glauben und Ehrlichkeit
Eine in der Praxis häufig anzutreffende Verwechslung hat auch in dieser Frage ihre Spuren hinterlassen
gestoßen: Subjektiver guter Glaube, d.h. Treu und Glauben, und objektiver guter Glaube, d.h. das Gebot der Redlichkeit,
werden oft verwechselt. Im BGB Nr. 4721 lautet die Regelung dazu wie folgt
“I. Ehrliches Verhalten/ Artikel 2 – Jeder muss bei der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten
bei der Ausübung seiner Rechte und bei der Erfüllung seiner Pflichten die Regeln der Redlichkeit beachten muss.
Die Rechtsordnung schützt nicht.
II. Treu und Glauben/ Artikel 3 – In den Fällen, in denen das Gesetz eine Rechtsfolge für Treu und Glauben vorsieht, muss der Geschäftsherr
Es ist jedoch erforderlich, die nach den Erfordernissen der Situation gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
Niemand kann sich auf Treu und Glauben berufen”.
