Diebstahlsdelikt

Diebstahlsdelikt

WAS IST DER STRAFTATBESTAND DES DIEBSTAHLS?
In unserem türkischen Strafgesetzbuch ist der Straftatbestand des Diebstahls in Artikel 141 und seinen Fortsetzungen geregelt. In unserem Gesetz wird der Straftatbestand des Diebstahls definiert als die Wegnahme einer beweglichen Sache, die einer anderen Person gehört, ohne die Zustimmung des Besitzers, um sich selbst oder einer anderen Person einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

WELCHES SIND DIE ELEMENTE DES DIEBSTAHLSDELIKTS?
Wie aus der Definition hervorgeht, handelt es sich bei dem Straftatbestand des Diebstahls nur um bewegliche Sachen. Mit anderen Worten, unbewegliche Sachen sind nicht Gegenstand des Diebstahlsdelikts. Ein weiterer Begriff, der in der Definition des Straftatbestands berücksichtigt werden sollte, ist der Begriff des Besitzes. Unter Besitz versteht man die Person, die eine Sache tatsächlich unter ihrer Kontrolle hat, d.h. der Besitzer muss nicht der Eigentümer der Sache sein. Das türkische Strafgesetzbuch hat die Wegnahme einer Sache von ihrem Ort ohne die Zustimmung des Besitzers als Straftatbestand des Diebstahls anerkannt. Die Tatsache, dass die Person den Besitz unrechtmäßig erlangt hat, ist für die Verwirklichung des Straftatbestands unerheblich. Wird eine gestohlene Sache von einer anderen Person erneut gestohlen, so liegt ebenfalls ein Diebstahl vor. Täter und Opfer des Diebstahlsdelikts kann jede Person sein.

IST DER DIEBSTAHLSDELIKT ANZEIGEPFLICHTIG?
Der Straftatbestand des Diebstahls ist nicht anzeigepflichtig, er wird von Amts wegen untersucht. Da der Diebstahl kein Antragsdelikt ist, gibt es keine Antragsfrist. Selbst im einfachsten Fall der Straftat kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn innerhalb der Verjährungsfrist von 8 Jahren von der Möglichkeit der Strafanzeige Gebrauch gemacht wird.

WELCHES GERICHT IST DAS ZUSTÄNDIGE UND BEFUGTE GERICHT FÜR DIEBSTAHLSDELIKTE?
Das zuständige Gericht für Diebstahlsdelikte ist das Strafgericht erster Instanz. Das zuständige Gericht ist gemäß Artikel 12 der Strafprozessordnung zu bestimmen. In erster Linie ist das Gericht zuständig, bei dem die Straftat begangen wurde. Ist der Ort, an dem die Straftat begangen wurde, nicht bekannt, ist das Gericht zuständig, bei dem der Verdächtige oder Beschuldigte gefasst wurde, oder, wenn der Verdächtige oder Beschuldigte nicht gefasst wurde, das Gericht seines Wohnsitzes.

WELCHE STRAFTATBESTÄNDE DES DIEBSTAHLS GIBT ES?
Der Straftatbestand des Diebstahls wird in unserem Recht in zwei Arten unterteilt: den einfachen und den qualifizierten Diebstahl. Bei Vorliegen der in Artikel 142 des türkischen Strafgesetzbuchs aufgeführten Bedingungen wird angenommen, dass ein qualifizierter Diebstahl begangen wurde. Im Falle eines qualifizierten Diebstahls wird die Strafe, die gegen die Person zu verhängen ist, höher angesetzt als bei der einfachen Form.

Der Straftatbestand des Diebstahls

  • Unabhängig davon, wem sie gehören, über die Güter in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen oder an Orten, die der Verehrung vorbehalten sind oder dem öffentlichen Nutzen oder Dienst zugeführt werden,
    -über die Waren, die sich in den für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln oder an bestimmten Ankunfts- oder Abfahrtsorten davon befinden,
    -Güter, die zur Verhütung oder Milderung von Schäden, die durch eine Katastrophe oder ein allgemeines Unglück verursacht werden können, bereitgestellt werden,
    -Wenn die Straftat an Waren begangen wird, die aufgrund ihrer Gewohnheit oder ihrer Zuweisung oder Verwendung im Freien belassen werden, ist die zu verhängende Strafe eine Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren.

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts