
…. ZUR PRÄSIDENTSCHAFT
ANTRAG AUF AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG
.......
VERTEIDIGERINNEN :…….
VERTEIDIGERINNEN :…….
BEKLAGTER : MINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE BAUVORHABEN UND WOHNUNGSBAU GENERALDIREKTION FÜR KATASTROPHENSCHUTZARBEITEN
THEMA : Antrag auf Aufhebung des Bescheids von ……. über die durch das Erdbeben verursachten schweren Schäden und Aussetzung der Vollstreckung.
ERLÄUTERUNGEN : 1 Bei dem Erdbeben vom 17.08.99 wurde die Immobilie ……., in der sich der Arbeitsplatz meiner Mandanten befindet, beschädigt.
2 Bei der von der Beklagten durchgeführten Schadensermittlung auf ……. wurde festgestellt, dass das Gebäude stark beschädigt war und abgerissen werden musste.
3 – Nach der Feststellung des Gebäudes haben wir ein Gutachten von İ.T.Ü., Dozent für Bauingenieurwesen, …… …….., erstellen lassen, und in dem Bericht des Sachverständigen vom 30.11.99 wurde festgestellt, dass das Gebäude beschädigt ist, die Schäden aber behoben werden können.
4 – Aus dem Bericht des Sachverständigen geht hervor, dass das Gebäude meiner Mandanten nicht abgerissen werden muss, da es technisch möglich ist, die Schäden am Gebäude zu beseitigen. Aus diesem Grund beantragen wir bei Ihrem Gericht die Aufhebung der von der Beklagten erlassenen Verfügung von ……. und die Aussetzung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens.
RECHTSGRUNDLAGEN : MK., GESETZ UND VERWANDTE RECHTSVORSCHRIFTEN
BEWEISE : ……./…../…….. BERICHT VOM ../../…. UND ANDERE BEWEISE.
REAKTIONSZEIT : 30 Tage
ABSCHLUSS DES ERSUCHENS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir die Aufhebung des Bescheids der Beklagten von ……., dass das Gebäude meiner Mandanten durch das Erdbeben schwer beschädigt wurde und abgerissen werden soll, die Aussetzung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens, die Übernahme der Gerichtskosten durch die Beklagte und gemäß § 164/letzter Absatz des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, beantragen wir, dass die Anwaltskosten der Gegenpartei in unserem Namen als Rechtsanwalt beschlossen werden.
PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTE DER KLÄGER
Unsere anderen Artikel, Musterurteile und Petitionen finden Sie hier
