Antrag auf Bewertung von Fahrzeugschäden

                                                               ……. AN DEN EHRENWERTEN RICHTER                                                

ERSUCHEN UM BESTIMMUNG :…….

VERTRETER :…….

GEGEN DIE PARTEI :…….

THEMA : Schadensermittlung

ERLÄUTERUNGEN : 1-Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……., das von unserem Kunden ……. auf ……. …. gefahren und verwaltet wird. Bei normaler Fahrt in Richtung ……. innerhalb der Stadtgrenzen von ……. kam es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, weil das von ……. gelenkte und geführte Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……. des Unfallgegners ……. gegen ……. auf …….. unkontrolliert von der linken Straßenseite in die Fahrbahn einfuhr.

2-Während das Fahrzeug unserer Mandantin normal auf ……. mit dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen ……. unter der Leitung und Führung des Fahrers der anderen Partei ……. unterwegs war, verursachte der Fahrer den Unfall mit 100%iger Schuld, indem er den Fehler “Richtungswechsel und falsches Manöver” beging und gegen Artikel 47/1d des Gesetzes mit der Nummer 2918 verstieß. Unseren Kunden trifft keine Schuld an dem Vorfall. Das Fahrzeug unseres Kunden befindet sich an der Adresse in der Branche, die wir später mitteilen werden.

3- Durch diesen Unfall ist am Fahrzeug meiner Mandantin ein großer Schaden entstanden.

Da wir eine Klage gegen die andere Partei einreichen werden;

Die Menge der beschädigten Teile in unserem Fahrzeug,
Reparatur- und Arbeitskosten für beschädigte Teile,
Wertverlust,
Abschreibungsverlust,
Wie viele Tage die Wiederherstellung des Fahrzeugs dauern wird,
Wie hoch die Kosten der Abwesenheit sein werden

Es ist obligatorisch geworden, die Bestimmung durch einen Sachverständigen zu beantragen.

RECHTSGRUNDLAGEN : Zivilprozessordnung, Obligationenrecht, TCC und verwandte Gesetzgebung

BEWEISE : Bericht über Verkehrsunfälle,

ABSCHLUSS DES ERSUCHENS : Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, dass die oben genannten Fragen durch den von Ihrem Gericht auszuwählenden Sachverständigen entschieden werden, dass die Kosten der Bestimmung der Gegenpartei auferlegt werden und dass das Anwaltshonorar der Gegenpartei in unserem Namen als Rechtsanwalt gemäß dem 164/letzten Absatz des Gesetzes Nr. 1136 über das Anwaltsrecht, geändert durch das Gesetz Nr. 4667, entschieden wird.

                                                           VERTRETER, DER DIE FESTSTELLUNG BEANTRAGT               

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