Herstellung von und Handel mit Betäubungsmitteln

Herstellung von und Handel mit Betäubungsmitteln

Nach Artikel 188 des türkischen Strafgesetzbuchs, der unter dem Titel Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit steht, wird bestraft, wer Drogen oder Stimulanzien herstellt, einführt, ausführt, verkauft, zum Verkauf anbietet, übergibt, abgibt, befördert, lagert, erwirbt, annimmt oder besitzt.

In diesem Artikel wird nicht definiert, was unter Betäubungs- oder Genussmitteln zu verstehen ist, und es wird auch nicht versucht, sie einzeln aufzulisten. Der Grund dafür ist die Gewährleistung eines starken sozialen Schutzes durch die Sanktionierung des Missbrauchs von Drogen oder Stimulanzien sowie von Drogen und synthetischen Stoffen, die die gleiche Wirkung haben. Als psychotrope Stoffe werden alle Stoffe, die eine betäubende oder aufputschende Wirkung haben und bei Personen eine Abhängigkeit hervorrufen, unter diesen Straftatbestand fallen. Dieser Straftatbestand ist ein fakultativer Straftatbestand.

Im ersten Absatz des Artikels wird die Herstellung, Einfuhr oder Ausfuhr von Drogen oder Stimulanzien ohne Lizenz oder unter Verstoß gegen eine Lizenz als Straftat definiert.

Im dritten Absatz des Artikels werden verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit dem Handel mit Drogen oder Stimulanzien als gesonderte Straftat definiert. Demnach stellt der Verkauf, das Anbieten zum Verkauf, die Abgabe an andere, die Beförderung, die Lagerung oder der Erwerb, die Annahme oder der Besitz von Betäubungs- oder Aufputschmitteln im Inland ohne Erlaubnis oder unter Verstoß gegen die Erlaubnis zum Zwecke der Erzielung von Gewinnen eine gesonderte Straftat dar.

Betrachten wir diese Handlungen nacheinander;

HERSTELLUNG VON DROGEN UND STIMULANZIEN:
Es handelt sich um den Prozess der Vermehrung und Umwandlung von Betäubungsmitteln in andere Stoffe, der die Gewinnung von Betäubungsmitteln ermöglicht. Handlungen, die die Natur der Drogensubstanz nicht verändern, fallen nicht unter den Begriff der Herstellung. Der Anbau von Pflanzen, die den Ausgangspunkt für die Herstellung von Suchtstoffen bilden, fällt nicht unter den Begriff der Herstellung.

Er umfasst die Prozesse der Reinigung von Suchtstoffen und deren Umwandlung in andere Suchtstoffe. Die Herstellung kann in drei Formen erfolgen. Eine davon ist die chemische Reaktion von zwei oder mehreren Stoffen, die für sich genommen nicht die Eigenschaften von Betäubungs- und Aufputschmitteln haben, mit dem Ergebnis, dass ein Stoff entsteht, der andere Eigenschaften als diese beiden Stoffe hat, nämlich betäubende und aufputschende. Zweitens die Umwandlung eines natürlich oder künstlich gewonnenen Reiz- und Betäubungsmittels in einen anderen Reiz- und Betäubungsstoff durch bestimmte Verfahren. Drittens die Reinigung und Aufbereitung von Drogen und Stimulanzien durch Abtrennung der Verunreinigungen durch Methoden wie Destillation, Flatosyon und Elektrolyse.

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