ist es möglich, sich an bestimmten Straftaten zu beteiligen

ist es möglich, sich an bestimmten Straftaten zu beteiligen

-Das Vorliegen einer vorsätzlich und rechtswidrig begangenen Handlung reicht für die Teilnahme an einer Straftat aus. Jede Person, die an der Begehung der Straftat beteiligt ist, wird entsprechend ihrer eigenen schuldhaften Handlung bestraft, ohne Berücksichtigung der persönlichen Gründe, die der Bestrafung der anderen entgegenstehen (Artikel 40/1 StGB).

-Spezifische Straftaten sind Straftaten, die nur von Personen mit bestimmten Qualifikationen begangen werden können. So kann beispielsweise der Straftatbestand der Veruntreuung nur von Beamten begangen werden. Bei besonderen Straftaten kann NUR die Person, die die Qualifikation eines besonderen Täters hat, der Täter sein. Andere Personen, die an der Begehung dieser Straftaten beteiligt sind, werden als Gehilfen oder Anstifter zur Verantwortung gezogen (Artikel 40/2 StGB).

-Um für die Teilnahme an einer Straftat verantwortlich gemacht werden zu können, muss die betreffende Handlung mindestens das Stadium des VERSUCHS einer Straftat erreicht haben (Artikel 40/3 StGB).

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