familienstruktur im römischen recht

familienstruktur im römischen recht

Im römischen Recht ist die Familie mit dem Staat vergleichbar, und der Familienvater ist das Oberhaupt des Staates. Pater familias bedeutet auf Lateinisch “Vater der Familie”. Der pater familias hat uneingeschränkte Autorität über die Familienmitglieder, was immer er sagt, gilt. Diese uneingeschränkte Autorität wird patria potestas genannt. patria potestas wird in Fällen von Geburt, Adoption (adoptio) und Korrektur der Abstammung ausgeübt. patria potestas endet mit dem Tod des pater familias als Hauptperson und wenn seine eigenen Kinder sui iuris werden. patria potestas endet auch mit emancipatio (Emanzipation) und der Entfernung der verheirateten Frau aus dem manus.

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