Ist es möglich, gegen die Entscheidungen des Regionalen Gerichtshofs Berufung einzulegen?

Ist es möglich, gegen die Entscheidungen des Regionalen Gerichtshofs Berufung einzulegen?


Gegen die endgültigen Entscheidungen der Dienststellen des Staatsrats und der regionalen Verwaltungsgerichte in den nachstehend aufgeführten Fällen kann innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung der Entscheidung beim Staatsrat Berufung eingelegt werden, auch wenn andere Gesetze etwas anderes vorsehen:
Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsakte,
Klagen mit Vollurteil mit einem Streitwert von über 100 Tausend TL und Klagen gegen Verwaltungsakte,
Nichtigkeitsklagen gegen Handlungen, die zur Entlassung aus einem bestimmten Beruf, öffentlichen Amt oder Studentenstatus führen,
Nichtigkeitsklagen gegen Geschäfte, die die Ausübung einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit auf unbestimmte Zeit oder für dreißig Tage oder länger verhindern,
Anfechtungsklagen gegen Ernennungen, Versetzungen und Entlassungen durch gemeinsamen Erlass sowie gegen Ernennungen, Versetzungen und Entlassungen von Abteilungsleitern und höheren öffentlichen Beamten,
Flächennutzungspläne, Klagen im Zusammenhang mit Parzellierungsverfahren,
Entscheidungen der Zentralkommission für den Schutz von Naturgütern und des Hohen Rates für den Schutz von Kulturgütern über Einsprüche und Klagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bosporusgesetzes Nr. 2960,
Klagen gegen die Vorgänge im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesetzgebung über Bergbau, Steinbrüche, Forstwirtschaft, geothermische Ressourcen und natürliche Mineralwässer,
Klagen im Zusammenhang mit landesweiten Prüfungen zum Zweck der Ausbildung oder der Ausübung eines Berufs oder einer Kunst oder für den Eintritt in den öffentlichen Dienst,
Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Rechtsvorschriften über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Küstenanlagen wie Häfen, Kreuzfahrthäfen, Jachthäfen, Anlegestellen, Docks, Heizöl- und Flüssiggasleitungen ergeben,
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes Nr. 3996 über die Errichtung bestimmter Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells und des Gesetzes Nr. 4283 über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie im Build-Operate-Operate-Modell und die Regelung des Energieverkaufs,
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes Nr. 3218 über Freizonen,
Klagen, die sich aus der Umsetzung des Gesetzes Nr. 5403 über Bodenschutz und Landnutzung ergeben.
Klagen gegen die Entscheidungen der Regulierungs- und Aufsichtsausschüsse, die den Markt oder den Sektor betreffen, für den sie zuständig sind.

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