
Beleidigung eines Beamten über die Presse
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT DER REPUBLIK
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BESCHWERDENDE :
VERTEIDIGER :
VERBRECHEN : Beleidigung eines Beamten über die Presse
DATUM DER STRAFTAT :
ANTRAG :
BEGRÜNDUNGEN
Da die Zeitung ..../..../..... mich durch Veröffentlichung wegen des Falles, in dem ich meine Pflicht als Anwalt erfüllt habe, beleidigt hat, ist es notwendig geworden, sich an Ihre Staatsanwaltschaft zu wenden, um ein öffentliches Verfahren zu eröffnen.
RECHTSGRUNDLAGEN : Artikel 279, 480/letzter Abschnitt des türkischen Strafgesetzbuches, Artikel 57 des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136, Artikel 16 des Pressegesetzes
BEWEISE : ……/…../…… datierte Zeitung usw.
SCHLUSSFOLGERUNG : Gemäß Artikel 57 des Rechtsanwaltsgesetzes Nr. 1136 beantrage ich die Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens.
Beschwerdeführer Rechtsanwalt
