Räumung der gemieteten Immobilie aufgrund eines Bedarfs

Räumung der gemieteten Immobilie aufgrund eines Bedarfs

Wie oben erläutert, ist einer der Gründe für die Beendigung des Mietvertrags bei Wohn- und überdachten Arbeitsplatzmietverträgen der Bedarf des Vermieters an der gemieteten Immobilie. Im Falle eines Antrags auf Räumung des Mietobjekts aufgrund von Bedarf kann der Vermieter, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind, die Räumung der Immobilie aufgrund von Bedarf mit dieser Art von Klage durchsetzen.

WAS SIND DIE BEDÜRFNISSE DES VERMIETERS?
Die Person, die ihre Immobilie gemietet hat, kann diese Immobilie während der Dauer des Mietvertrags benötigen. Wenn der Vermieter ein solches Bedürfnis hat, kann er dank der vom Gesetz gewährten Rechte seine Immobilie erhalten.

Diese Fälle von Bedarf sind im türkischen Obligationengesetzbuch geregelt:

A) Wenn die vermietete Immobilie von dem Ehepartner, den Nachkommen, den Verwandten in aufsteigender Linie oder anderen Angehörigen des Vermieters als Wohnung oder Arbeitsplatz benötigt wird, kann ein Räumungsantrag aufgrund des Bedarfs des Vermieters gestellt werden. Damit dieser Fall, der auf die hier aufgeführten Personen beschränkt ist, verwirklicht werden kann, muss der Bedarf “ernsthaft und tatsächlich” sein. Die Bedeutung dieser Frage wird in der Tat in den Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs hervorgehoben:

“Was unseren Fall betrifft: Der Anwalt des Klägers hat in der Mitteilung vom 01.07.2014 und in der Klageschrift erklärt, dass er das neu erworbene Ladenlokal, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, nutzen will, wobei er behauptet hat, dass sein Mandant kein Geschäft hat, aber nicht erklärt hat, welche Arbeiten von den Bedürftigen in den gemieteten Räumlichkeiten verrichtet werden sollen, und sich während der Verhandlung nicht zu dieser Frage geäußert hat, und der Zeuge des Klägers, der vernommen wurde, hat gesagt, dass der Kläger vorhat, ein Geschäft zu betreiben, aber nicht weiß, welches Geschäft er betreiben soll. Da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass der Kläger, der das Mietobjekt erworben hat, noch nicht entschieden hat, zu welchem Zweck er das Mietobjekt, das er mit der Behauptung des Bedarfs an einem Arbeitsplatz erworben hat, nutzen will, und da diese Frage durch die Zeugenaussage bestätigt wird, kann nicht gesagt werden, dass der Bedarf an einem Arbeitsplatz real, ernsthaft und zwingend ist, sollte das Gericht entscheiden, die Klage abzuweisen, aber es ist nicht richtig, die Klage mit schriftlicher Begründung anzunehmen.”

B) Wenn es notwendig ist, die gemietete Immobilie zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Rekonstruktion zu reparieren, zu erweitern oder zu verändern, und wenn die Nutzung der gemieteten Immobilie während der Durchführung dieser Arbeiten unmöglich wird, ist es möglich, den Mietvertrag durch den Vermieter zu räumen.

C) Es ist auch möglich, die Immobilie zu räumen, wenn der neue Eigentümer die Immobilie benötigt. Wechselt der Eigentümer der Immobilie nach Abschluss des Mietvertrags, wird der neue Eigentümer der Immobilie neue Vertragspartei des Mietvertrags. Eine Räumung der Immobilie ist möglich, wenn der neue Eigentümer und andere im Gesetz genannte Personen (Ehepartner, Nachkommen, Verwandte in aufsteigender Linie, Angehörige) die Immobilie benötigen. In dem Verfahren wird verlangt, dass der Bedarf des neuen Eigentümers und der anderen im Gesetz genannten Personen “real und ernsthaft” ist.

WIE KANN MAN EINE RÄUMUNGSKLAGE GEGEN DEN VERMIETER AUFGRUND SEINES BEDARFS EINREICHEN?
Wenn der Vermieter, sein Ehepartner, seine Nachkommen, seine Verwandten in gerader Linie oder andere Angehörige die gemietete Immobilie benötigen, muss der Vermieter innerhalb eines Monats ab dem festgelegten Datum eine Räumungsklage einreichen, sofern er die Kündigungsfristen einhält.
Wenn die gemietete Immobilie zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Rekonstruktion repariert, erweitert oder verändert werden muss, muss der Vermieter innerhalb eines Monats ab dem festgelegten Datum eine Räumungsklage einreichen, vorausgesetzt, er hält die Kündigungsfristen ein.
Für den Fall, dass der Eigentümer der gemieteten Immobilie wechselt und das Bedürfnis des neuen Eigentümers auf den Plan tritt, hat unser Gesetz zwei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
-Der neue Eigentümer muss dem Mieter das Räumungsbegehren innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie schriftlich mitteilen. Ist diese Bedingung erfüllt, kann der neue Eigentümer das Mietobjekt nach 6 Monaten durch Einreichung einer Räumungsklage räumen. Die Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs gehen ebenfalls in diese Richtung, wenn es um die Räumung einer gemieteten Immobilie aufgrund eines Bedarfs geht.

In den Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs heißt es: “Derjenige, der eine Immobilie in Form einer Wohnung oder eines überdachten Arbeitsplatzes erwirbt, kann entweder innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrags, der auf dem zwischen dem früheren Eigentümer und dem Mieter abgeschlossenen Vertrag beruht, oder sechs Monate nach dem Tag des Erwerbs eine Räumungsklage wegen Bedürftigkeit einreichen, sofern er den Mieter innerhalb eines Monats ab dem Tag des Erwerbs, einschließlich des Tages des Erwerbs, gemäß Artikel 351 der Gewerbeordnung schriftlich benachrichtigt. Die Klage muss nicht sofort nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, sondern kann bis zum Ende des Vertragsverhältnisses eingereicht werden. Allerdings muss die Anzeige innerhalb eines Monats nach dem Erwerb erfolgen und kann später nicht mehr nachgeholt werden.” Dieser Sachverhalt wird wie folgt erläutert.

-Der neue Eigentümer kann das Mietobjekt auch mit einer Räumungsklage räumen, die innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietvertrags eingereicht werden muss.

Es ist möglich, dass der neue Eigentümer das Mietobjekt räumt, indem er eine der beiden vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten wählt.

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