
Was ist eine Aussetzung der Durchsetzung? 2
VOLLSTRECKUNG – VERFAHREN DER AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG
Wie bereits erwähnt, ist es nicht erforderlich, die Vollstreckung der Urteile abzuwarten, um sie vollstrecken zu können. Eine Ausnahme bilden nur die Urteile, die vor der Vollstreckung nicht vollstreckt werden können. Tehiri icrai (Aussetzung der Vollstreckung) verhindert, dass der Gläubiger des Vollstreckungsverfahrens die Forderung während der Rechtsmittel- oder Berufungsphase aufgrund der Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidungen erlangt.
Vom Amtsgericht geht ein Schreiben ein, aus dem hervorgeht, dass gegen die Gerichtsentscheidung, die Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist, ein Rechtsmittel eingelegt wurde.
In der Vollstreckungsakte wird ein Antrag auf Fristsetzung zur Herbeiführung einer Entscheidung über den “Aufschub der Vollstreckung (Tehir-i Enforcement)” gestellt.
Handelt es sich bei der Sicherheit um Bargeld, wird sie bei der Vollstreckungsdirektion hinterlegt. Handelt es sich nicht um Bargeld, wird eine Entscheidung über die Annahme der Sicherheiten getroffen.
Die Vollstreckungsdirektion setzt eine Frist von 30 Tagen, um eine Entscheidung über den “Aufschub der Vollstreckung (Tehir-i Enforcement)” zu treffen.
Der Schuldner oder sein Anwalt stellt beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf “Aussetzung der Vollstreckung (Tehir-i Enforcement)”. Die Entscheidung über die Frist ist dem Antrag beigefügt.
Die Anträge, die über das Anwaltsportal zu stellen sind, werden wie folgt bearbeitet.
i. Zivilgerichtliche Verfahrenseröffnung > Vollstreckungsgericht > Aktenart: Verschiedene Arbeiten > Fallart: Vollstreckungsverfahren (Aussetzung der Vollstreckung (Artikel 36 des Vollstreckungsgesetzes)) > Referat: Zuständige Vollstreckungsstelle > Aktenzeichen > Anfrage
Bei der Antragstellung sind die Antragsgebühr, die Gebühr für die Aussetzung der Vollstreckung und der Kostenvorschuss zu entrichten. Im Falle der Annahme des Antrags werden diese Gebühren der Staatskasse gutgeschrieben, im Falle der Ablehnung werden sie zurückerstattet.
Entscheidet das Vollstreckungsgericht über die “Aussetzung der Vollstreckung (Tehiri Enforcement)”, wird diese Entscheidung der Vollstreckungsdirektion und dem Gericht mitgeteilt.
DIE FRIST FÜR DIE BEANTRAGUNG DER AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG BEIM VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Die Einspruchsfrist ist zweigeteilt, je nachdem, ob die Tilgung, Aufhebung oder Verjährung vor oder nach der Zustellung des Vollstreckungstitels eingetreten ist. Diese sind
Der Einspruch, der innerhalb von sieben Tagen eingelegt werden muss,
Unbefristeter Einspruch
Macht der Schuldner geltend, dass die Schuld in der Zeit vor der Zustellung des Vollstreckungsbescheids getilgt oder gestundet wurde oder verjährt ist, kann er innerhalb von sieben Tagen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen, d. h. er kann innerhalb von sieben Tagen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Beantragt der Schuldner die Aussetzung der Vollstreckung nicht innerhalb von sieben Tagen, wird das Vollstreckungsverfahren mit Urteil rechtskräftig und der Schuldner ist zur Zahlung der Schuld verpflichtet. Macht der Schuldner geltend, dass die Schuld in einem Zeitraum nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids getilgt oder gestundet wurde oder verjährt ist, kann er jederzeit beim Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Vollstreckung beantragen und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben.
WAS IST EIN VERJÄHRUNGSTITEL?
Wie bereits erwähnt, wird von der Vollstreckungsdirektion eine Verjährungsbescheinigung ausgestellt, wenn der Schuldner der Zwangsvollstreckungsakte mit Urteil eine Bürgschaft zur Vollstreckungsakte vorlegt, die besagt, dass die der Vollstreckung unterliegende Entscheidung angefochten oder angefochten wurde, sowie eine Bürgschaft, die die Aktenschuld zusammen mit den 3-monatigen Zinsen abdeckt. Die Fristenbescheinigung ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Schuldner gegen das der Zwangsvollstreckung unterliegende Urteil mit einem Antrag auf Aufschub der Vollstreckung Berufung oder Revision eingelegt hat und eine Sicherheit für die Aktenschuld nebst 3 Monatszinsen hinterlegt hat.
Darüber hinaus wird dem Schuldner in diesem Dokument eine Frist eingeräumt, um eine Entscheidung des Gerichts über den Aufschub der Vollstreckung herbeizuführen. Diese Frist beträgt 90 (neunzig) Tage. Neunzig Tage lang wird das Vollstreckungsverfahren aufgrund der Frist ausgesetzt. Mit anderen Worten: Der Gläubiger kann während dieses Zeitraums keine Zwangsvollstreckung betreiben.
EINHOLUNG EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG DER VOLLSTRECKUNG BEIM VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Der Schuldner des Vollstreckungsantrags mit Vollstreckung muss beim Vollstreckungsgericht eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung erwirken, um das Verfahren bis zum Abschluss des Rechtsbehelfs oder der Berufung nach Ablauf der Frist auszusetzen. Um eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung zu erwirken, muss beim Vollstreckungsgericht ein Antrag gestellt werden. Dem Antrag ist beizufügen
Eine Erklärung, dass gegen die Entscheidung, die Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist, ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eingelegt wurde,
Aktenberechnung für die 3-monatige (90) Frist nach der 3-monatigen (90) Tagesfrist,
Kopie der Quittung oder des Garantieschreibens für die Barsicherheit,
Befristung,
muss sein Die beim Vollstreckungsgericht einzureichenden Anträge werden von der Rechtsantragsstelle oder über Uyap als eine andere Arbeitsdatei eingereicht.
ZUSTÄNDIGES UND BEFUGTES GERICHT FÜR DIE VOLLSTRECKUNGSENTSCHEIDUNG
Artikel 5 des Gesetzes Nr. 7343 vom 30.11.2021 zur Änderung des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes und einiger Gesetze
“In Artikel 36 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 2004 wird die Formulierung “von dem regionalen Berufungsgericht oder dem Kassationsgerichtshof” in “von dem Vollstreckungsgericht, bei dem das Verfahren durchgeführt wird” geändert und der dritte Absatz wird wie folgt geändert.
EINSPRUCH GEGEN DEN VOLLSTRECKUNGSTITEL UND SEINE BEGRÜNDUNG
Der Einspruch gegen den Vollstreckungstitel erfolgt mit einem Antrag an das Vollstreckungsgericht, dem das Vollstreckungsbüro untersteht, bei dem das Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt wird. Der Einspruch des Schuldners bei der Vollstreckungsstelle ist unwirksam. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid stoppt das Vollstreckungsverfahren mit Urteil nicht. Das Vollstreckungsverfahren mit Vollstreckungstitel kann nur durch die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Aussetzung der Vollstreckung aufgehoben werden.
