urteil des gerichtshofs über die annullierung der eigentumsurkunde

urteil des gerichtshofs über die annullierung der eigentumsurkunde

Republik Türkei Justizgericht 1. Zivilkammer Main: 2016/ 15630 Entscheidung: 2020 / 798 Entscheidungsdatum: 12.02.2020

URTEIL DES GERICHTS

GERICHT DER ERSTEN INSTANZ

ART DER RECHTSSACHE :

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LÖSCHUNG UND EINTRAGUNG

In der Rechtssache zwischen den Parteien;

Die Klägerin behauptet, dass ihre Erbengemeinschaft … ihre Grundstücke mit den Nummern 101 Block 13, 116 Block 116, 127 und 148 Parzellen bei der Katasterfeststellung auf den Namen des Sohnes des Beklagten eingetragen hat, dass diese Transaktion jedoch zu dem Zweck vorgenommen wurde, den Erben das Eigentum zu entziehen und

mit der Behauptung, es handele sich um eine geheime Absprache

Eigentumsurkunden

Löschung und Eintragung auf seinen Namen im Verhältnis zu seinem Erbteil; außerdem

09.03. 2011 vererbte er das gesamte Grundstück mit der Flurstücksnummer 116, Block 139, 1/3 seiner Anteile an den Grundstücken mit den Flurstücksnummern 101, Block 19, 102, Block 30, 116, Block 133 und 140 an seinen Enkel (Kind des Beklagten …) und 1/3 seiner Anteile an den anderen Beklagten …, und 1/3 seiner Anteile an die anderen Erben, sich selbst, den Beklagten … und den nicht klagenden … und …, wobei er behauptete, dass sein vorbehaltener Anteil geschädigt sei und einen Ausgleichsantrag gegen den Beklagten ….. stellte.

Der Beklagte … verteidigte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass der Erbe über andere Immobilien verfüge, und der Beklagte … erklärte, dass der Vorbehaltsanteil des Klägers nicht beschädigt sei. annullierung .

Das Gericht beschloss, die Klage in Bezug auf den Beklagten … wegen des unterschiedlichen Streitgegenstandes und der Immobilien abzutrennen; in Bezug auf den Beklagten …

Die Entscheidung über die Annahme der Klage wegen des feststehenden Tatbestandes der Kollusion wurde von der Kammer wie folgt angenommen: “Was den konkreten Fall betrifft, so ist der Gegenstand der Klage das Flurstück 101, Block 13, das ohne Urkunde bestimmt wurde, und die Flurstücke 116, 127 und 148, Block 116, Block 116, 127 und 148, die in Form einer Schenkung übertragen wurden.

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