
Was ist Absentismus?
Die gerichtliche Beendigung der Persönlichkeit einer Person, deren Tod nicht als sicher, aber als wahrscheinlich gilt und deren Leiche nicht gefunden wurde, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne, wird als Abwesenheit bezeichnet.
Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch liegen die Voraussetzungen für die Entscheidung über die Abwesenheit auf zwei Arten vor:
a – Verschwinden in Todesgefahr; auf Antrag der Betroffenen trifft das Gericht eine Entscheidung über die Abwesenheit, nachdem ein Jahr seit dem Verschwinden dieser Person vergangen ist.
b) Die Person hat lange Zeit nichts von sich hören lassen; in diesem Fall sind seit der letzten Nachricht von der Person 5 Jahre vergangen, und das zuständige Gericht trifft auf Antrag der betroffenen Person eine Entscheidung über die Abwesenheit der Person.
Gemäß Artikel 32 des türkischen Zivilgesetzbuches: “Ist der Tod einer Person, die in Todesgefahr verschwunden ist oder von der seit langer Zeit keine Nachricht mehr eingegangen ist, sehr wahrscheinlich, so kann das Gericht auf Antrag derjenigen, deren Rechte von diesem Tod abhängen, über die Abwesenheit dieser Person entscheiden. Das zuständige Gericht ist das Gericht des letzten Wohnsitzes der Person in der Türkei; wenn sie sich nie in der Türkei aufgehalten hat, das Gericht des Ortes, an dem sie im Personenstandsregister eingetragen ist; wenn es keine solche Eintragung gibt, das Gericht des Ortes, an dem ihre Mutter oder ihr Vater eingetragen ist.”
Demnach ist das zuständige Gericht für das Abwesenheitsurteil das “Zivilgericht des Friedens”. Das zuständige Gericht ist der letzte Wohnsitz der Person in der Türkei; wenn sie nie in der Türkei gewohnt hat, der Ort, an dem sie im Standesamt eingetragen ist; wenn es keine solche Eintragung gibt, das Gericht, an dem ihre Mutter oder ihr Vater eingetragen ist.
Nachdem die Voraussetzungen für die Entscheidung über die Abwesenheit erfüllt sind, erlässt das Gericht auf Antrag der betroffenen Personen (Personen, deren Rechte von der Entscheidung über die Abwesenheit abhängen, deren Erben, Testamentsgläubiger und, wenn diese Personen nicht verfügbar sind, der Staat) bei dem zuständigen und befugten Gericht eine Bekanntgabeentscheidung.
Mit dieser Ankündigungsentscheidung soll sichergestellt werden, dass die Person, die für abwesend erklärt wird, oder diejenigen, die Informationen über sie haben, das Gericht erreichen, um gehört zu werden. Nach Erlass des Ankündigungsbeschlusses setzt das Gericht der Person, gegen die ein Abwesenheitsurteil ergehen soll, oder denjenigen, die Informationen über sie haben, eine Wartefrist von mindestens sechs Monaten zur Erteilung von Auskünften. Ist die Person, deren Abwesenheit festgestellt werden soll, nach Ablauf der Frist nicht erschienen, keine Nachricht von ihr erhalten und der Zeitpunkt ihres Todes nicht festgestellt worden, trifft das Gericht eine Entscheidung über die Abwesenheit. Andernfalls wird der Antrag auf Abwesenheit zurückgewiesen. Absentismus.
Das Vermögen der abwesenden Person, das der Erbschaft unterliegt, wird den Erben für einen bestimmten Zeitraum und gegen eine Garantie ausgehändigt. Die von den Erben zu leistende Bürgschaft ist auf eine bestimmte Zeitspanne begrenzt:
-5 Jahre ab der Übergabe des Nachlassgegenstandes im Falle des Verschwindens in Todesgefahr,
Erscheint der Abwesende innerhalb dieser Fristen, so haben die Erben dem Abwesenden den ihnen zugewiesenen Anteil aus dem Nachlass zurückzugeben. Erscheint der Abwesende nicht innerhalb dieser Fristen oder erreicht er in der Zwischenzeit das 100. Lebensjahr, so erlöschen die diesbezüglichen Zusicherungen; die Erben haben den ihnen aus dem Nachlass zugewiesenen Erbteil endgültig erworben.
Eine Abwesenheitsurkunde führt jedoch nicht automatisch zur Beendigung einer Ehe. Der Ehegatte der für abwesend erklärten Person kann sich an das Gericht wenden und die Auflösung der Ehe aus diesem Grund beantragen. Der Ehegatte der abwesenden Person gilt als verheiratet im Sinne des Personenstandsrechts, und diese Ehe muss durch eine gerichtliche Entscheidung für nichtig erklärt werden. Das zuständige Gericht in dieser Angelegenheit ist das Zivilgericht erster Instanz. Absentismus.
