
Muster für einen Mietvertrag über einen Arbeitsplatz
Mietvertrag für den Arbeitsplatz
Besitzurkunde Provinz / Bezirk / Region
Nachbarschaft/Standort
Straße/Straße
Gebäude (Block) Nr./Innentür Nr.
Art des gemieteten Arbeitsplatzes
Vermieter
Identifikationsnummer des Mieters
Adresse des Vermieters
Mieter
Identität/Steuer-Nr. des Mieters
Adresse des Mieters
Datum des Vertragsbeginns
Dauer des Vertrages
1 Jahr Mietpreis
1 Monatsmiete
Zahlungsweise des Mietzinses
Nutzung des Mietobjekts
Zustand des Mietobjekts
Gelieferte Einrichtungsgegenstände
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu nutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, sich gegenüber dem Vermieter und den im Mietobjekt und in der Nachbarschaft lebenden Personen in gutem Glauben zu verhalten.
Der Mieter darf das Mietobjekt weder ganz noch teilweise an Dritte vermieten, untervermieten, übertragen und abtreten.
Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Mietobjekt vornehmen; andernfalls ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Sollten Dritte Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die in den Mieträumen durchzuführenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich mitzuteilen; andernfalls haftet er für die entstehenden Schäden.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die ihm vom Vorstand der Wohnungseigentümer mitgeteilten Angelegenheiten mitzuteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Arbeiten gemäß dem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zu genehmigen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturen in den Mieträumen zu tragen und die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Mieträume erforderlichen Reparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und die Kosten zu tragen.
Steuern, die sich aus dem Eigentumsrecht am Mietobjekt ergeben, gehören dem Vermieter, Steuern, Abgaben und Gebühren, die sich aus dem Gebrauch des Mietobjektes ergeben, gehören dem Mieter. Im Streitfall gelten die örtlichen Sitten und Gebräuche.
Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Mietobjekt wie erhalten zu übergeben: Werden die mit dem Mietobjekt gelieferten Einrichtungsgegenstände dem Mieter nicht in demselben Zustand ausgehändigt, wie er sie erhalten hat, müssen die Kosten für die entstandenen Schäden an den Vermieter gezahlt oder wiederhergestellt werden.
Es ist unerlässlich, dass die Mietsache in gutem und gebrauchsfähigem Zustand übergeben wird. Andernfalls muss der Leasingnehmer dies beweisen. Der Mieter haftet nicht für die Abnutzung und Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch des Mietobjekts ergeben.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter im Falle der Beendigung des Mietvertrags oder des Verkaufs des Mietobjekts die Besichtigung und Überprüfung des Mietobjekts zu ermöglichen.
In Fällen, in denen eine Evakuierung/Räumung des Mietobjekts erforderlich ist, haftet der Mieter für alle Schäden, die entstehen können, wenn das Mietobjekt nicht evakuiert wird.
Der Mieter darf die Abnahme des Mietobjekts nicht verweigern, den Vertrag nicht brechen und keine Minderung des Mietzinses wegen Mängeln verlangen, die keine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit des Mieters oder seiner Mitmieter darstellen.
Der Mieter kann vom Vermieter nicht die Kosten für die nützlichen und luxuriösen Dinge verlangen, die er dem Mietobjekt hinzugefügt hat, und muss sie bei Vertragsende an den Vermieter abliefern.
Der Mieter kann auf eigene Kosten und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters Geräte wie allgemeine Antennen, Satellitenschüsseln, Kabelfernsehen usw. anbringen lassen.
FÜR DIE IN DIESEM MIETVERTRAG NICHT ENTHALTENEN PUNKTE GELTEN DIE BESTIMMUNGEN DES SCHULDRECHTS NR. 6098.
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
BESONDERE BEDINGUNGEN
Das Mietobjekt kann nicht untervermietet, mitvermietet, übertragen und abgetreten werden. Mietvertrag .
Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nicht für andere Zwecke als für die Arbeit genutzt werden. Schilder, Wegweiser und Parkplätze dürfen nur in den Maßen und an den Stellen verwendet werden, die im Geschäftsplan und/oder in den Entscheidungen der Geschäftsführung vorgesehen sind.
Der Transport von Produkten/Waren in die gemieteten Räumlichkeiten ist nur zu den Zeiten und an den Orten erlaubt, die durch die Beschlüsse des Gemeinderats, den Geschäftsplan und/oder die Entscheidungen der Geschäftsleitung genehmigt wurden.
Der Mieter sowie seine Mitarbeiter und Kunden sind verpflichtet, die Sicherheitsregeln, Praktiken und Anweisungen des Sicherheitspersonals des Gebäudes/Geländes einzuhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Vorschriften wie Managementplan, Geschäftsplan, Beschlüsse des Standort-/Gebäudevorstands, Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung und andere Vorschriften einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Mieter kann zur Kündigung und Räumung führen.
Die Mietgebühren werden bis zum Abend des fünften Tages eines jeden Monats auf das Konto mit der Nummer …………………………… bei der Bank des Vermieters, Filiale …………………, eingezahlt. Wenn die Miete von einer anderen Filiale überwiesen wird, erfolgt die Überweisung auf das Konto innerhalb der gleichen Frist, andernfalls gelten die Verzugsbedingungen.
Bei Nichtzahlung einer Monatsmiete wird die gesamte bis zum Ende des Zeitraums zu bearbeitende Miete fällig und zahlbar. Der Mieter akzeptiert und erklärt im Voraus, dass er die Folgen dieser Verzugsklausel kennt und keine Einwände hat.
Die Quellensteuer ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Quellensteuer alle 3 Monate beim zuständigen Finanzamt anzumelden und abzuführen und dem Vermieter die Quittungen zuzustellen.
Der Mieter zahlt den Hausmeister/Heizung, das Sicherheitspersonal, die Gebäudeabgaben, den Treibstoff usw.
