Infolge des Berechnungsfehlers wurde beschlossen, die Gebühr von der Beklagten einzuziehen – der Antrag auf Berichtigung der Entscheidung wurde in dieser Richtung als angemessen erachtet und der materielle Fehler wurde durch seine Annahme korrigiert

Infolge des Berechnungsfehlers wurde beschlossen, die Gebühr von der Beklagten einzuziehen – der Antrag auf Berichtigung der Entscheidung wurde in dieser Richtung als angemessen erachtet und der materielle Fehler wurde durch seine Annahme korrigiert

T.C. URTEIL

  1. Zivilkammer
    Haupt: 2016/577
    Entscheidung: 2016/3867
    Entscheidungsdatum: 14.07.2016

RECHTSSTREIT AUS DEM WERKVERTRAG – ENTSCHEIDUNG, DAS HONORAR VON DER BEKLAGTEN INFOLGE EINES BERECHNUNGSFEHLERS EINZUZIEHEN – BERICHTIGUNG DES MATERIELLEN FEHLERS DURCH ANNAHME DES ANTRAGS AUF BERICHTIGUNG DER ENTSCHEIDUNG IN DIESER RICHTUNG

ZUSAMMENFASSUNG: Da die Entscheidung des Amtsgerichts gebilligt wurde, verbleiben nach Abzug der 11.359,15 TL Vorschussgebühr für die Berufung von der Gebühr für die Bestätigung der Entscheidung in Höhe von 45.063,70 TL einschließlich der Antragsgebühr des Obersten Berufungsgerichts, die gemäß dem Gebührengesetz für den angenommenen Teil der Sache zu erheben ist, 33. 704,55 TL Bestätigungsentscheidungsgebühr sollten vom Beklagten eingezogen werden, während in der diesmal durchgeführten Prüfung davon ausgegangen wurde, dass aufgrund eines Berechnungsfehlers beschlossen wurde, 56.422,85 TL Gebühr vom Beklagten einzuziehen, so dass der Antrag auf Berichtigung der Entscheidung in dieser Richtung als angemessen erachtet wurde und es wurde als angemessen erachtet, den materiellen Fehler zu korrigieren, indem er akzeptiert wurde.

(6098 S. K. art. 470)

Fall und Entscheidung: Der Kläger … Mimarlık İnşaat Turizm San. ve Tic. Ltd. Şti. und die Beklagte … Gıda Ürünleri San. ve Tic. A.Ş., und der Beklagten … Gıda Ürünleri San. ve Tic. A.Ş. wurde vom Anwalt der Beklagten ein Antrag auf Berichtigung der Entscheidung gestellt, und es wurde davon ausgegangen, dass der Antrag auf Berichtigung der Entscheidung fristgerecht eingereicht wurde, die in der Akte befindlichen Unterlagen wurden gelesen, erörtert und geprüft:

Die Klage bezieht sich auf die Aufhebung des Widerspruchs gegen den Vollstreckungsantrag zur Einziehung der Restwerklohnforderung aus dem Werkvertrag und den Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens. Auf die Berufung der Anwälte der Parteien gegen die Entscheidung des Gerichts über die Teilannahme der Sache hat der Anwalt des Beklagten gegen die von unserer Kammer erlassene Bestätigungsentscheidung mit der Nummer … Tag … fristgerecht einen Antrag auf Berichtigung der Entscheidung gestellt.

1- Nach dem Akteninhalt, der Begründung des Gerichtsurteils und der Entscheidung des Kassationsgerichtshofs wurden die anderen Anträge des Anwalts des Angeklagten auf Berichtigung der Entscheidung, die nicht den Umfang des folgenden Absatzes haben, als nicht angemessen erachtet und sind zurückzuweisen.

2- Da die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt wurde, beträgt die Gebühr für die Bestätigung der Entscheidung nach Abzug der 11.359,15 TL Vorschussgebühr für die Berufung von der Gebühr für die Bestätigung der Entscheidung in Höhe von 45.063,70 TL, einschließlich der Antragsgebühr für den Obersten Berufungsgerichtshof, die gemäß dem Gebührengesetz für den akzeptierten Teil des Falles zu erheben ist, 33. Aufgrund eines Berechnungsfehlers wurde jedoch bei der diesmal durchgeführten Prüfung festgestellt, dass die Gebühr von 56.422,85 TL von dem Beklagten eingezogen werden sollte, so dass der Antrag auf Berichtigung der Entscheidung in dieser Richtung als angemessen erachtet wurde und der materielle Fehler durch seine Annahme korrigiert werden sollte.

Schlussfolgerung Aus den in Ziffer 1 dargelegten Gründen werden die anderen Anträge des Beklagten auf Berichtigung der Entscheidung zurückgewiesen, und gemäß Ziffer 2 wird die Berechnungstabelle von 45.063,70 TL Urteilsgebühr + 11.359,15 TL Vorschussgebühr = 56.422,85 TL Restgebühr unter dem Titel des Beklagten im Teil des Bestätigungsdekrets unserer Kammer nach den Unterschriften entfernt und stattdessen 45.063,70 TL Urteilsgebühr – 11.359,15 TL Vorschussgebühr = 33. 704,55 TL als Restgebühr und die Zahl “56.422,85 TL” nach dem Wort Rest in der sechsten Zeile des Entscheidungsteils der Entscheidung unserer Kammer aus dem Text der Entscheidung zu entfernen und stattdessen die Zahl “33.704,55 TL” zu schreiben und den materiellen Fehler in der Bestätigungsentscheidung unserer Kammer auf diese Weise zu KORRIGIEREN, die gezahlte Vorschussgebühr für die Entscheidungskorrektur an den Beklagten, der die Entscheidungskorrektur beantragt hat, auf Antrag zurückzuerstatten, wurde am 14.07.2016 einstimmig beschlossen. (¤¤)

Programm “Synergie Gesetzgebung und Rechtsprechung

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