
Was sind die Bedingungen für eine vorläufige Pfändung? Unter welchen Bedingungen kann sie beantragt werden?
Was sind die Bedingungen der vorsorglichen Sequestration? Unter welchen Voraussetzungen kann sie beantragt werden?
Wir können diese Frage unter zwei Gesichtspunkten untersuchen: A) Die der vorläufigen Pfändung unterliegende Forderung und B) die Gründe für die vorläufige Pfändung. Erstens muss es sich bei der vorsorglich gepfändeten Forderung um eine Geldforderung handeln. Für den Antrag auf vorläufige Pfändung sind die Herkunft der Geldforderung, der Grund und das Dokument, von dem die Forderung abhängt, unerheblich. Zusammengefasst muss es sich um eine Geldforderung oder eine Forderung handeln, die in Geld geltend gemacht werden kann. Eine weitere Voraussetzung für die vorsorglich gepfändete Forderung ist, dass die Forderung nicht durch ein Pfandrecht gesichert ist. Ist die Forderung durch ein Pfandrecht gesichert, kann eine vorläufige Pfändung nicht beantragt werden, soweit der Wert des Pfandobjekts die Forderung abdeckt; für den nicht durch das Pfandrecht gesicherten Teil kann jedoch eine vorläufige Pfändung beantragt werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Gesetz voraussetzt, dass die Forderung durch ein Pfandrecht gesichert ist; mit anderen Worten, wenn die Forderung durch eine andere Sicherheit als ein Pfandrecht gesichert ist, kann eine vorläufige Pfändung beantragt werden.
Wir werden die Gründe für eine vorläufige Pfändung als allgemeine und besondere Gründe erörtern. Im Allgemeinen unterscheidet sich der Antrag des Gläubigers auf vorläufige Pfändung danach, ob die Forderung fällig ist oder nicht. Während die vorläufige Pfändung bei fälligen Forderungen voraussetzungslos beantragt werden kann, hat der Gesetzgeber bei noch nicht fälligen Forderungen das Vorliegen einer Reihe von Gründen für den Antrag auf vorläufige Pfändung vorausgesetzt.
Diese Gründe sind die folgenden;
- Der Schuldner hat keinen bestimmten Wohnsitz
- Verheimlichung oder Hinterziehung der Güter des Schuldners oder Vorbereitung der Flucht des Schuldners oder der Flucht oder betrügerische Geschäfte, die die Rechte des Gläubigers verletzen, um sich den Verpflichtungen des Schuldners zu entziehen.
den;
- Der Schuldner hat einen bestimmten Ausgleich
