Wiedereinsetzungsantrag

Wiedereinsetzungsantrag

……… AN DAS ZIVILGERICHT

DATEI NR:
WIEDERVEREINBARUNG
ANTRAGSTELLER :
BEKLAGTER :
BEFANGENER :
ANTRAGSGEGENSTAND :Antrag auf Rückerstattung
ERLÄUTERUNGEN :

1)- Mit der Entscheidung Ihres Gerichts von …… wurde uns eine bestimmte Frist / ein endgültiges Urteil für …………. gesetzt.

2)- Während dieses Zeitraums ereignete sich jedoch am 30. Oktober 2020 ein schweres Erdbeben, das Izmir und die Ägäisregion heimsuchte, Todesopfer und Verletzte forderte und viele Gebäude zerstörte. Insbesondere in der Region Bayraklı, wo sich die Büros der Anwälte befinden, stürzten viele Gebäude ein und viele Bürger, darunter auch unsere Kollegen, wurden unter den Trümmern verschüttet. Aufgrund der Rettungsarbeiten, der Solidaritätsarbeit, der unvollständigen Schadensfeststellung an den Gebäuden und der Gefahr durch Nachbeben ist es nicht mehr möglich, in den Büros zu arbeiten.

Daher war ………… nicht in der Lage, das entsprechende Geschäft fristgerecht abzuwickeln.

3)- Nach der Beseitigung des Hindernisses beantragen wir die fristgerechte Wiederaufnahme der Tätigkeit und erfüllen ………….

6100 S. Artikel 95/1 ZPO besagt: “Wer aus unvermeidlichen Gründen ein Geschäft nicht innerhalb der im Gesetz festgelegten oder vom Richter streng bestimmten Frist erfüllen kann, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.”

Ebenso bestimmt Artikel 96/1 der StPO, dass das Wiedereinsetzungsverfahren “innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses” beantragt werden muss.

In Artikel 96/2 der StPO heißt es: “Im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufungsverfahren kann die Wiedereinsetzung bis spätestens zur Verkündung des Endurteils beantragt werden. Wird das Endurteil jedoch in Abwesenheit einer Partei gefällt, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die während der Ermittlungsphase versäumten Zeiten nach der Urteilsverkündung gestellt werden”.

4)-Das Verfahren für die Prüfung des Wiedereinsetzungsantrags ist in Artikel 98 Absatz 1 der StPO wie folgt geregelt: “Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Geschäft, das nicht vollzogen werden konnte, ist bei dem Gericht zu beantragen, bei dem das Gericht dieses Geschäft geprüft hätte”, und in Absatz 2 desselben Artikels wie folgt: “Die Wiedereinsetzung ist beim regionalen Gericht zu beantragen, wenn das Recht auf Berufung verloren wurde, und beim Kassationsgerichtshof, wenn das Recht auf Berufung verloren wurde”.

In der Entscheidung des 16. HD des Kassationsgerichtshofs vom 22.03.2018 mit der Nummer 2015/21070 E. 2018/2024 K. wird das Wiedereinsetzungsverfahren erläutert: “…Artikel 95 der ZPO Nr. 6100 sieht vor, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden kann, wenn die erforderlichen Maßnahmen aus Gründen der Unverfügbarkeit nicht innerhalb der im Gesetz festgelegten oder vom Richter streng festgelegten Frist ergriffen werden können, Artikel 96 sieht vor, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, das dazu geführt hat, dass die Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen wurden, gestellt werden muss, und Artikel 97. Artikel 97 legt fest, dass die Gründe, auf die sich der Antrag stützt, und ihre Beweise oder Hinweise im Wiedereinsetzungsantrag anzugeben sind, und Artikel 98/2 bestimmt, dass bei Verlust des Rechts auf Wiedereinsetzung diese beim Kassationsgerichtshof beantragt werden muss…”
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG: Aus den oben dargelegten Gründen,

  1. unserem Antrag auf Wiedereinsetzung stattzugeben,
  2. beantrage ich höflichst, die mit unserem beigefügten Antrag vorgelegte …….. Transaktion, die wir nicht rechtzeitig vornehmen konnten, zu akzeptieren und zu beschließen, das Notwendige zu tun. …/…/…
    Wiederaufnahme Gesuche
    Anwalt des Klägers/Beklagten

ANHANG:
………… petition

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