
Konzept des Vorvertrags
Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, der eine oder beide Parteien verpflichtet, den Hauptvertrag zu erfüllen. Ein Versprechen, eine Immobilie zu verkaufen, ist zum Beispiel ein Vorvertrag. Dieser Vertrag begründet die Verpflichtung, in der Zukunft einen Immobilienkaufvertrag zu schließen. Dies ist in Artikel 29 des türkischen Obligationenrechts geregelt. In diesem Artikel heißt es;
“Verträge über den künftigen Abschluss eines Vertrages sind gültig.
Abgesehen von den im Gesetz festgelegten Ausnahmen hängt die Gültigkeit eines Vorvertrags von der Form des künftigen Vertrags ab.
ab.”
Um von einem Vorvertrag sprechen zu können, muss der zukünftige Vertrag ein Verpflichtungsgeschäft sein.
Der Vorvertrag verpflichtet die Parteien, den Hauptvertrag in der Zukunft abzuschließen. Daher müssen die im Vorvertrag bestimmten Parteien eine Willenserklärung zum Abschluss des Hauptvertrags abgeben. Wenn die Parteien die sich aus dem Vorvertrag ergebende Verpflichtung zur Erfüllung des Hauptvertrags nicht erfüllen, d. h. wenn die Willenserklärung zum Abschluss des Hauptvertrags umgangen wird, ersetzt das Urteil des Richters die Willenserklärung der Partei, die vom Abschluss des Hauptvertrags absieht.
