
Antrag auf Erklärung – Erläuterung des Gegenstands der Zeugenaussage
ISTANBUL …. AN DEN VEREHRTEN PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
DATEI-NR: 2013/…….. Grundlage
DER BETEILIGTE
BEKLAGTER: Av
BEKLAGTER
GEGENSTAND: Dies ist unser Antrag, der unsere Erklärungen zu dem Thema, zu dem wir aussagen wollen, und unsere Stellungnahmen zu dem vom Beklagten vorgelegten Dokument enthält.
ENTHÜLLUNGEN
Die vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Quittungen (…………………) stehen nicht im Zusammenhang mit der Zahlung, wie der Beklagte behauptet:
I- Der Beklagte hat in der Anhörung vom …………………… erklärt, dass er seine Schulden beim Kunden beglichen hat, und zwei Quittungen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass diese Zahlung erfolgt ist. Diese Behauptung ist nicht zutreffend, denn bei der Prüfung der Quittungen wird deutlich, dass es sich um Zahlungen im Zusammenhang mit der Darlehensschuld für das Fahrzeug handelt. Außerdem ist auf der Quittung klar und deutlich vermerkt, dass es sich bei dem eingezahlten Geld um eine Pfandfreigabegebühr handelt, die direkt vom eigenen Konto des Kunden an die Bank gezahlt wurde, bei der der Beklagte eine Kreditschuld hatte, sofern es sich um einen Verkaufsvorschuss handelte. Dies beweist unsere Behauptungen, indem es zeigt, dass die Forderungen der Beklagten von Anfang an unberechtigt waren.
II. Der Vorfall wird durch die Vernehmung der von uns benannten Zeugen noch klarer und deutlicher zutage treten. Nämlich
Der Kunde wollte den Bus, an dem der Angeklagte zur Hälfte beteiligt ist, von dem anderen Partner …………………….. kaufen. A.Ş. kaufen, und als die Verkaufsgeschäfte eingeleitet wurden, zahlte der Kunde den Pfandpreis als Vorschuss für den Verkauf aufgrund des Pfands auf das Fahrzeug, und das Pfand auf das Fahrzeug wurde aufgehoben. Die Verkaufstransaktion wurde jedoch mit der Eintragung von Pfandrechten aus anderen Schulden auf dem Fahrzeug abgebrochen, aber das vom Schuldner an den Kunden als Vorschuss für den Verkauf gezahlte Geld wurde nicht zurückgegeben.
Der Kunde begann sogar mit dem Betrieb des Kleinbusses in der Annahme, dass er das Fahrzeug kaufen würde. Gegenstands
Durch die Vernehmung der namentlich genannten Zeugen wird deutlich, dass ein Kauf- und Verkaufsverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Beamten des Kundenunternehmens besteht, dass das vom Kunden an die Bank gezahlte Geld als Vorschuss für den Verkauf des Fahrzeugs hinterlegt wurde und dass das Pfandrecht an dem Fahrzeug mit diesem vom Kunden gezahlten Betrag aufgehoben wurde.
Wir beantragen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und unsere Zeugen zu hören, und übermitteln dies zu Ihrer Kenntnisnahme und Würdigung.
Anwalt des Klägers
