Erklärungsantrag – keine Strafe wegen Handelsbeziehung

Erklärungsantrag – keine Strafe wegen Handelsbeziehung
AN DAS BÜRO FÜR FÄLSCHUNG UND BETRUG DER HAUPTSTAATSANWALTSCHAFT ISTANBUL

DATEI-NR:2013/….. Vorbereitende Ermittlungen
VERDÄCHTIGER :
BEKLAGTER Av..
BESCHWERDENDER

BEGRÜNDUNGEN

I- Der Beschwerdeführer ……………….. hat eine Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden …………. Er hat vier Schecks als Gegenleistung für verschiedene von unserem Kunden gekaufte Waren ausgestellt. Bei der Vorlage der Schecks bei der Bank wurde jedoch festgestellt, dass es keinen Gegenwert gab, so dass die Rückseiten der Schecks bedruckt wurden (Anhang-1 Scheckfotokopien). Später, während der Verhandlungen mit dem beschwerdeführenden Schuldner, erklärte der Beschwerdeführer, dass er die geplatzten Schecks zurückverlangen und stattdessen neue Schecks ausstellen würde, und übergab den Scheck mit dem Datum ………………….. im Wert von ………………….TL, der Gegenstand der Beschwerde ist, unserem Mandanten auf ……………….. in Bezug auf seine Schulden, und das Scheckquittungsprotokoll bezüglich der Schecks wurde zwischen dem beschuldigten Mandanten und dem Beschwerdeführer auf ………………… ausgestellt. Der Scheck wurde in die Unterlagen des Unternehmens eingetragen, bei dem unser Mandant leitender Angestellter ist.
2 – Der Mandant hat bei der Oberstaatsanwaltschaft in Istanbul, wo er wohnt, zu dem Vorfall ausgesagt und die entsprechenden Seiten des Journalbuchs, Rechnungen und Lieferscheine, die den Kauf von Waren belegen, Fotokopien der auf Antrag des Beschwerdeführers zurückgegebenen ungedeckten Schecks und die für frühere Käufe ausgestellten Schecks vorgelegt, die belegen, dass eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und dem Beschwerdeführer besteht.
3- Wie oben dargelegt und aus den von uns vorgelegten Girokontoauszügen sowie den vom Kunden mit seiner Erklärung bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Anlagen hervorgeht, besteht eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kunden, und die Schecks, die Gegenstand dieser Beschwerde sind, wurden vom Beschwerdeführer mit seiner Zustimmung an das Unternehmen des Kunden ausgegeben. Daher liegt keine Straftat vor, wie vom Beschwerdeführer behauptet, und der Kunde hat die Straftat, die ihm zur Last gelegt wird, nicht begangen. Handelsbeziehung
SCHLUSSFOLGERUNG und ANTRAG: Infolge der oben dargelegten und erläuterten Gründe unterbreiten wir Ihnen zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme und Stellungnahme die Entscheidung, dass der Mandant nicht strafrechtlich verfolgt wird, da er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen hat.
Mit freundlichen Grüßen…

Anwalt der Verteidigung

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