Besondere Gründe für die Beendigung des Mietvertrags in Wohn- und überdachten Arbeitsstätten

Besondere Gründe für die Beendigung des Mietvertrags in Wohn- und überdachten Arbeitsstätten
Durch Anmeldung
Gemäß Artikel 347 des Mietvertragsgesetzes gilt bei der Vermietung von Wohnungen und überdachten Arbeitsstätten der Vertrag als um ein Jahr zu denselben Bedingungen verlängert, wenn der Mieter nicht mindestens fünfzehn Tage vor Ablauf der Laufzeit eines befristeten Vertrags eine Mitteilung macht. Der Vermieter kann den Vertrag nicht aufgrund des Ablaufs der Vertragslaufzeit kündigen. Nach Ablauf des zehnjährigen Verlängerungszeitraums kann der Vermieter den Vertrag jedoch ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern er dies mindestens drei Monate vor Ablauf jedes darauf folgenden Verlängerungsjahres mitteilt.

Bei unbefristeten Leasingverträgen kann der Leasingnehmer den Vertrag jederzeit kündigen, und der Leasinggeber kann den Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren ab Beginn des Leasingverhältnisses mit einer Kündigungsfrist gemäß den allgemeinen Bestimmungen beenden.

In den Fällen, in denen das Kündigungsrecht nach den allgemeinen Bestimmungen ausgeübt werden kann, kann der Vermieter oder der Mieter den Vertrag kündigen.
Bei der Vermietung von Wohnungen und überdachten Arbeitsplätzen hängt die Gültigkeit der Kündigung von der schriftlichen Kündigung ab.
Bei Immobilien, die zur Nutzung als Familienwohnsitz vermietet werden, kann der Mieter den Mietvertrag nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung seines Ehegatten kündigen. Ist es nicht möglich, diese Zustimmung einzuholen, oder verweigert der Ehegatte seine Zustimmung ohne triftigen Grund, kann der Mieter eine Entscheidung des Richters beantragen. Wird der nicht mietberechtigte Ehegatte durch Mitteilung an den Vermieter Partei des Mietvertrags, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter und dem Ehegatten die Kündigung und eine der Kündigung unterliegende Zahlungsfrist getrennt mitzuteilen. Beendigung
Durch Rechtsstreitigkeiten
Aus Gründen, die sich aus dem Vermieter ergeben
Bedarf, Umbau und Sanierung
Der Vermieter kann den Mietvertrag abschließen
Wenn der Vermieter das Mietobjekt für sich selbst, seinen Ehegatten, seine Kinder, seine Nachkommen, seine Verwandten in aufsteigender Linie oder andere Personen, für die er gesetzlich verpflichtet ist, zu sorgen, wegen des Bedarfs an einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz nutzen muss,
Ist eine Instandsetzung, Erweiterung oder Änderung des Mietverhältnisses zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Sanierung der gemieteten Räume erforderlich und ist die Nutzung der gemieteten Räume während dieser Arbeiten nicht möglich, kann er das Mietverhältnis mit einer innerhalb eines Monats ab dem zu bestimmenden Zeitpunkt einzureichenden Klage unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der Fristen für die Kündigungserklärung gemäß den allgemeinen Bestimmungen über die Kündigungsfrist und die Kündigungserklärung bei unbefristeten Verträgen kündigen.
Die Räumungsklagen, die wegen des Umbaus oder der Sanierung des Mietobjekts eingereicht werden müssen, müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, wenn es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt, und innerhalb eines Monats nach der gemäß den allgemeinen Bestimmungen zu bestimmenden Kündigungsfrist und Kündigungsfrist, wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, und diese Fristen werden von Amts wegen berücksichtigt.
Anforderungen an den neuen Eigentümer Beendigung
Ist der spätere Erwerber des Pachtobjekts verpflichtet, das Pachtobjekt für sich selbst, seinen Ehegatten, seine Abkömmlinge, seine Verwandten in aufsteigender Linie oder andere Personen, die aufgrund des Wohn- oder Arbeitsplatzbedarfs rechtlich von ihm abhängig sind, zu nutzen, kann er den Pachtvertrag mit einer nach sechs Monaten einzureichenden Klage kündigen, sofern er dies dem Pächter innerhalb eines Monats ab dem Tag des Erwerbs schriftlich mitteilt.
Derjenige, der das Mietobjekt später erwirbt, kann sein Recht auf Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs ebenfalls durch Einreichung einer Klage innerhalb eines Monats ab dem Ablaufdatum des Mietvertrags ausüben.
Aus Gründen, die in der Person des Mieters liegen
Räumungsklage

Hat sich der Mieter schriftlich verpflichtet, die Mieträume zu einem bestimmten Termin nach der Übergabe der Mieträume zu räumen, hat aber die Mieträume nicht geräumt, kann der Vermieter den Mietvertrag durch Antrag auf Zwangsvollstreckung oder durch Klageerhebung innerhalb eines Monats ab diesem Zeitpunkt kündigen.

Zwei berechtigte Kündigungen Beendigung

Hat der Mieter bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zwei berechtigte schriftliche Abmahnungen wegen Nichtzahlung des Mietzinses innerhalb der Mietzeit oder bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr innerhalb eines Mietjahres oder eines Zeitraums von mehr als einem Mietjahr veranlasst, so kann der Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats ab dem Ende der Mietzeit und des Mietjahres, in dem die Abmahnungen erfolgt sind, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr durch Klage kündigen.

Wohneigentümer werden

Besitzt der Mieter oder sein Ehegatte innerhalb der Gemeindegrenzen desselben Bezirks oder derselben Gemeinde eine zum Wohnen geeignete Wohnung, kann der Vermieter den Vertrag innerhalb eines Monats zum Vertragsende durch Klage kündigen, wenn er dies bei Abschluss des Mietvertrags nicht wusste.

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