Allgemeine Gründe für die Beendigung des Mietvertrags in Wohn- und überdachten Arbeitsräumen

Allgemeine Gründe für die Beendigung des Mietvertrags in Wohn- und überdachten Arbeitsräumen
Verzug des Mieters
Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten, die nach der Übergabe des Mietobjekts fällig sind, nicht nach, so kann der Vermieter dem Mieter schriftlich mitteilen, dass er den Vertrag im Falle der Nichterfüllung innerhalb dieser Frist kündigen wird. Die dem Mieter zu setzende Frist beträgt mindestens zehn Tage, bei der Vermietung von Wohnräumen und überdachten Arbeitsplätzen mindestens dreißig Tage. Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, der auf das Datum der schriftlichen Benachrichtigung des Mieters folgt. Mietvertrags
Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt vertragsgemäß zu nutzen und den Nachbarn und den Bewohnern des Grundstücks, auf dem sich das Mietobjekt befindet, die erforderliche Rücksichtnahme zu gewähren. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, so hat der Vermieter bei der Vermietung von Wohnräumen und überdachten Arbeitsplätzen dem Mieter schriftlich eine Frist von mindestens dreißig Tagen zu setzen, um den Verstoß zu beheben; andernfalls kündigt der Vermieter den Vertrag. Bei anderen Mietverhältnissen kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters schriftlich kündigen. Bei der Vermietung von Wohnräumen und überdachten Arbeitsplätzen kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn der Mieter vorsätzlich schwere Schäden am Mietobjekt verursacht, wenn davon auszugehen ist, dass die dem Mieter zu setzende Frist nutzlos ist, oder wenn das pflichtwidrige Verhalten des Mieters für den Vermieter oder die in derselben Immobilie lebenden Personen oder Nachbarn unerträglich ist. Mietvertrags

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