Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Um eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Ausländer die in Artikel 32 des Gesetzes genannten Bedingungen erfüllen.

  • Vorlage von Informationen und Dokumenten, die den Zweck des Aufenthalts in der Türkei belegen,
  • Nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 7 des genannten Gesetzes fallen,
  • Unterkunftsbedingungen, die den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen,
  • Auf Verlangen ein von den zuständigen Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, ausgestelltes Dokument über das Vorstrafenregister vorzulegen,
  • Informationen über die Adresse, an der er/sie sich in der Türkei aufhalten wird, vorzulegen.
    WELCHE GRÜNDE GIBT ES FÜR DIE VERWEIGERUNG, AUFHEBUNG ODER NICHTVERLÄNGERUNG DER KURZFRISTIGEN AUFENTHALTSERLAUBNIS?
  • Nichterfüllung oder Wegfall einer oder mehrerer Bedingungen für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis,
  • Es wird festgestellt, dass der Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck als dem, für den er ausgestellt wurde, verwendet wird,
  • Es liegt eine gültige Ausweisungsverfügung oder ein Einreiseverbot gegen ihn/sie vor,
  • Verstoß gegen die Dauer des Auslandsaufenthalts,
    In diesen Fällen wird der kurzfristige Aufenthaltstitel nicht erteilt, und wenn er erteilt wird, wird er annulliert und die abgelaufenen Aufenthaltstitel werden nicht verlängert.
    MEIN ANTRAG AUF AUFENTHALTSGENEHMIGUNG WURDE ABGELEHNT, WAS SOLL ICH TUN?
    Die Ablehnung, Nichtverlängerung oder Annullierung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wird dem Ausländer oder seinem gesetzlichen Vertreter oder Rechtsanwalt mitgeteilt. Die Mitteilung enthält auch Angaben darüber, wie der Ausländer sein Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung und andere gesetzliche Rechte und Pflichten in diesem Verfahren wirksam ausüben kann. Wird der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, kann innerhalb von sechs Monaten kein neuer Antrag für denselben Aufenthaltszweck gestellt werden. Sie können einen anderen Aufenthaltszweck beantragen, wenn Ihre gesetzliche Frist weiterläuft.
    Der Ausländer kann innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Ablehnungsbescheids beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erheben.
    Die Dauer des Einreiseverbots richtet sich nach der Dauer des Visumsverstoßes.

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