Fälle, in denen die Strafe für den Straftatbestand der Beleidigung gemindert oder abgeschafft wird

Fälle, in denen die Strafe für den Straftatbestand der Beleidigung gemindert oder abgeschafft wird
Begehung der Straftat als Reaktion auf eine ungerechte Handlung
In Artikel 129/f.1 des StGB Nr. 5237 heißt es: “Wird die Beleidigung als Reaktion auf eine ungerechte Handlung begangen, so kann die zu verhängende Strafe um bis zu einem Drittel herabgesetzt oder von der Strafe abgesehen werden”. Die Auswirkungen der ungerechten Handlung müssen fortbestehen und die Beleidigung muss aus diesem Grund begangen worden sein. Da im Gesetz von einer ungerechten Handlung die Rede ist, reicht es aus, dass diese Handlung rechtswidrig ist und nicht unbedingt ein Verbrechen darstellen muss.

Begehung der Straftat als Reaktion auf den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung
Wird die Straftat als Reaktion auf eine vorsätzliche Körperverletzung begangen, wird die Person nicht bestraft. In diesem Fall ist der Täter nicht zu bestrafen. Auch der Kassationsgerichtshof hat in einer seiner Entscheidungen wie folgt entschieden: “Da davon ausgegangen wird, dass die Straftat der Verleumdung als Reaktion auf die unrechtmäßige Handlung des Angeklagten begangen wurde, die den Charakter einer vorsätzlichen Körperverletzung hat, und zwar in der Form, dass der Angeklagte durch das Festhalten seines Arms in die untere Etage gestoßen wurde, sollte entschieden werden, dass es keine Strafe gemäß Artikel 129/2 des TCC und Artikel 223/4 des CYY gibt.”.

Wechselseitige Begehung der Straftat: Gegenseitige Beleidigung
Gemäß Artikel 129/f.3 StPO kann bei gegenseitiger Beleidigung je nach Art des Vorfalls die gegen beide oder eine der Parteien zu verhängende Strafe um bis zu einem Drittel herabgesetzt oder von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden”, wobei es im Ermessen des Richters liegt, die Strafe herabzusetzen oder keine Strafe zu verhängen. Nach dieser Vorschrift ist die beiderseitige Begehung der Tat sowohl als Grund für eine Strafminderung als auch für eine persönliche Straffreiheit geregelt.

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