Schäden, die bei einem Arbeitsunfall geltend gemacht werden können

Schäden, die bei einem Arbeitsunfall geltend gemacht werden können

Moralischer Schaden Moralischer Schaden kann definiert werden als der emotionale und/oder physische Schmerz wie Trauer, Kummer, Traurigkeit, den eine Person als Folge eines Angriffs auf ihre persönlichen Rechte empfindet. Wird die körperliche Unversehrtheit einer Person verletzt, wird das Geld, das an die geschädigte Person oder in einigen Fällen an ihre Angehörigen gezahlt wird, unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorfalls als moralische Entschädigung bezeichnet.
Damit den Angehörigen eines durch einen Arbeitsunfall Verletzten oder Verstorbenen eine immaterielle Entschädigung gewährt werden kann, muss
Eintritt eines Schadens als Folge der Handlung
Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der Handlung
Die Handlung ist rechtswidrig
Körperliche Schädigung des Arbeitnehmers Arbeitsunfall
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird geprüft.
Bei schwerer Körperverletzung oder Tod kann ein angemessener Geldbetrag beschlossen werden, der an die Angehörigen des Verletzten oder Verstorbenen als moralische Entschädigung zu zahlen ist.
Materielle Entschädigung: Für die materielle Entschädigung bei einem Arbeitsunfall gelten die Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts über die Entschädigung für unrechtmäßige Handlungen. Dementsprechend sind in den Artikeln 53 und 54 des Obligationenrechts für den Fall der Tötung oder der Körperverletzung die Positionen der materiellen Entschädigung geregelt, die der Arbeitnehmer und die Angehörigen des Arbeitnehmers im Rahmen der Entschädigung bei Arbeitsunfällen beanspruchen können.
Im Falle des Todes sind die erlittenen Schäden insbesondere folgende unrechtmäßige Handlungen. Dementsprechend sind in den Artikeln 53 und 54 des Obligationenrechts für den Fall der Tötung oder der Körperverletzung die Positionen der materiellen Entschädigung geregelt, die der Arbeitnehmer und die Angehörigen des Arbeitnehmers im Rahmen der Entschädigung bei Arbeitsunfällen beanspruchen können.
Im Falle des Todes sind die erlittenen Schäden insbesondere folgende
Beerdigungskosten.
Wenn der Tod nicht sofort eingetreten ist, Behandlungskosten und Schäden, die durch die Minderung oder den Verlust der Arbeitsfähigkeit entstehen.
Verluste, die den Personen entstehen, die den Verstorbenen aus diesem Grund nicht mehr unterstützen können
Zu den Körperverletzungen gehören insbesondere Arbeitsunfall
Medizinische Kosten.
Verdienstausfälle.
Verluste, die sich aus dem Verlust oder der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ergeben.
Schäden, die sich aus der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Aussichten ergeben.

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts