
die Frist für die Einreichung einer Vollstreckungsklage nach Bekanntwerden des Schadens
Die Klage wurde vom Kläger auf den Ersatz von 70.000,00 TL Schaden eingereicht, den der Kläger angeblich erlitten hat, indem er behauptete, dass die Verwaltung dafür verantwortlich war, dass dem Kläger sein Erbteil vorenthalten wurde, indem sie ein falsches Gutachten für den Vater des Klägers ausstellte. Bekanntwerden
Adana 2. Verwaltungsgericht; Es sollte angenommen werden, dass das Datum des Bekanntwerdens des Gesundheitsberichts, der angeblich den angeblich erlittenen Schaden verursacht hat, der 12.02.2013 war, daher hat der Kläger gemäß Artikel 12 der İYUK keine Klage innerhalb der 60-tägigen Klagefrist ab dem Datum des Bekanntwerdens eingereicht oder keinen Antrag im Rahmen von Artikel 11 gestellt. Es wurde beschlossen, die Klage wegen Verspätung abzuweisen, da es nicht möglich war, die Begründetheit der am 24.10.2013 eingereichten Klage nach Ablauf dieser Frist zu prüfen, indem kein Antrag im Rahmen von Artikel 11 gestellt wurde, und es wurde dem Kläger kein relatives Anwaltshonorar zugesprochen. In Anbetracht der Tatsache, dass die streitgegenständliche Entschädigungssache vom Gericht wegen Verjährung abgewiesen wurde und keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde, war es nicht gesetzeskonform, ein Anwaltshonorar nach dem dritten Teil des Tarifs zuzusprechen, der direkt den verhältnismäßigen Gebührentarif vorschreibt, während das Anwaltshonorar den im zweiten Teil des zweiten Teils des Tarifs vorgesehenen festen Gebührentarif nicht überschreiten sollte. Es wurde beschlossen, den Teil des vollständigen Urteils, der sich auf die Ablehnung des vollständigen Urteils in Bezug auf die Frist bezieht, ANZUNEHMEN und den Teil, der sich auf die Zuerkennung des proportionalen Anwaltshonorars bezieht, ABZULEHNEN (15. Kammer des Staatsrats – Beschluss: 2015/50459. Bekanntwerden
