Vollstreckungsklage wegen Nicht-Enteignung von Grundstücken im öffentlichen Bereich des Flächennutzungsplanes

Vollstreckungsklage wegen Nicht-Enteignung von Grundstücken im öffentlichen Bereich des Flächennutzungsplanes

Der Rechtsstreit betrifft den Antrag auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 200.000 TL für den Schaden, der angeblich durch die Nichteignung der Immobilie entstanden ist, die im Flächennutzungsplan mehr als 25 Jahre lang im öffentlichen Bereich lag. Da die Verwaltung in Bezug auf die streitgegenständliche Immobilie keine Maßnahmen (tatsächliche Beschlagnahme) ergriffen hat, kann der auf den Antrag des Klägers hin festgestellte Vorgang nicht als “Vorentscheidung” im Sinne von Artikel 13 des Gesetzes Nr. 2577 bezeichnet werden. Der Streit entstand nicht durch ein Verwaltungshandeln, sondern durch die Beschränkung des Grundstücks im Flächennutzungsplan. Im vorliegenden Fall machte der Kläger geltend, dass er aufgrund der Beschränkung, die dem Grundstück durch die Planung des Grundstücks als öffentliche Fläche im Flächennutzungsplan für mehr als 25 Jahre auferlegt wurde, nicht in vollem Umfang von seinem Grundstück profitieren konnte, und verlangte die Zahlung eines Entschädigungsbetrags für sein Grundstück. Flächennutzungsplanes

Das Gericht sollte über den Tellerrand schauen und den Streit als Entschädigungsforderung behandeln. Zwar hat der Kläger wegen der Ablehnung des Entschädigungsantrags auf Rückgängigmachung des Rechtsgeschäfts geklagt;

Wie oben zusammengefasst, geht es in diesem Fall unter Berücksichtigung der vorangegangenen Phasen, insbesondere der Enteignung und der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die Einschränkung von Eigentumsrechten; Angesichts der Tatsache, dass der Fall mit der Entschädigung der Immobilie aufgrund der Unmöglichkeit, die Immobilie zu nutzen, zusammenhängt, während der Fall als Entschädigungsfall behandelt und abgeschlossen werden sollte, ohne die Gründe für die Einreichung des Falles über die offensichtliche Situation und die Gründe für die Einreichung des Falles hinaus zu untersuchen, indem der Fall als Annullierungsfall charakterisiert wurde, gab es keine rechtliche Richtigkeit in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Ablehnung des Falles (in Bezug auf das Verfahren) mit der Begründung, dass das Geschäft, das Gegenstand der Klage ist, kein endgültiges und zwingendes Geschäft war (Staatsrat 6. Kammer – Beschluss: 2014/213). Flächennutzungsplanes

Unsere anderen Artikel, Sie hier

Unsere anderen Musterurteile und Petitionen finden Sie hier

Recommended Posts