Wenn die Verwendung minderwertiger Materialien zum Einsturz des Gebäudes bei dem Erdbeben geführt hat, sind der verantwortliche Ingenieur, der Bauleiter, der Bauherr und der Bauunternehmer für den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung verantwortlich.

Wenn die Verwendung minderwertiger Materialien zum Einsturz des Gebäudes bei dem Erdbeben geführt hat, sind der verantwortliche Ingenieur, der Bauleiter, der Bauherr und der Bauunternehmer für den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung verantwortlich.

Kassationsgerichtshof der Republik Türkei 12. Strafkammer
Haupt: 2020/12133
Entscheidung: 2022/10714
K.T.: 27.12.2022

FAHRLÄSSIGE TÖTUNG
GRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT BEI DER BESTRAFUNG
REGELN DER GERECHTIGKEIT
ZUSAMMENFASSUNG: Bei der Festlegung des Grundstrafmaßes für fahrlässige Tötungsdelikte sind das Verschulden des Täters, die Schwere des verursachten Schadens, die Art und Weise der Begehung sowie Ort und Zeitpunkt der Tat zu berücksichtigen, die zu den Kriterien der Artikel 61/1 und 22/4 StGB sowie des Artikels 3/1 desselben Gesetzes gehören. Gemäß Artikel 3/1 desselben Gesetzes ist eine Strafe zwischen der in dem Artikel festgelegten Unter- und Obergrenze im Verhältnis zur Schwere der begangenen Tat zu verhängen, während eine Strafe nach dem Billigkeitsgrundsatz zwischen der in dem Artikel festgelegten Unter- und Obergrenze im Verhältnis zur Schwere der begangenen Tat zu verhängen ist, und aus diesem Grund hat die Person, die keine Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Hinblick auf eine den geltenden Vorschriften entsprechende Konstruktion an den Tag gelegt hat, die Unzulänglichkeiten des Materials und der Ausstattung des Gebäudes nicht überprüft, und aus diesem Grund … Für die Angeklagten …, …, … und …, die den vollständigen Einsturz des Wohnhauses und den Tod von 43 Menschen unter dem Einsturz verursacht haben, ist es erforderlich, die Strafe unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Strafe nach den Regeln der … und der Billigkeit zu bestimmen, indem man sich weiter von der unteren Grenze entfernt. Bauunternehmer

  1. Strafkammer 2020/12133 E., 2022/10714 K.

“Rechtsprechungstext”

Gericht: Schwere Strafkammer

Straftatbestand : Fahrlässige Tötung

Gegen die Urteile über die Verurteilung der Angeklagten …, …, … und … und den Freispruch der Angeklagten …, … und … haben die Verteidiger der Angeklagten … und …, die Angeklagten … und … sowie die Anwälte der Beteiligten Revision eingelegt:

Gemäß Artikel 299 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 5271, geändert durch Artikel 94 des Gesetzes Nr. 7079, beantragte der Angeklagte … eine Überprüfung der Anhörung nach Ablauf des ersten Absatzes von Artikel 299 des Gesetzes Nr. 5271, und der Antrag wurde als nicht angemessen erachtet und die Akte wurde ohne Eröffnung einer Anhörung zu den Akten gelegt;

I-In der Prüfung des Berufungsantrags des Anwalts des Beteiligten … gegen die Verurteilung der Angeklagten …, …, … und … und den Bauunternehmer Freispruch der Angeklagten …, … und ….;

In Anbetracht der Tatsache, dass der Anwalt des Teilnehmers …, der in seiner Vollmacht die Befugnis hat, auf die Berufung zu verzichten, erklärt hat, dass er mit dem Antrag vom 10.02.2021 in der Berufungsphase nach dem Urteil auf die Berufung verzichtet hat, IST KEIN PLATZ FÜR EINE RECHTSMITTELPRÜFUNG VORHANDEN, und die Akte bezüglich des Berufungsantrags des Anwalts des Teilnehmers wird an die Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofs verwiesen, um ohne Prüfung an ihren Platz zurückgegeben zu werden;

II. Was die Prüfung der Berufungsanträge der Beteiligten …, …, …, …, … und …, der Verteidiger der Angeklagten … und …, des Angeklagten … und …, des Angeklagten … und des Angeklagten … und des Angeklagten … gegen die Verurteilung der Angeklagten …, …, … und … und den Freispruch der Angeklagten …, … und ….;

Da davon auszugehen ist, dass das Urteil am 02.03.2016 in Abwesenheit der Angeklagten …, …, …, …, … und … ordnungsgemäß zugestellt wurde und der Verteidiger der Angeklagten am 04.03.2016 innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist des § 310/1 StPO Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, wird die in der Zustellung enthaltene Auffassung, der Berufungsantrag des Verteidigers der Angeklagten sei nicht fristgerecht gewesen, nicht geteilt.

Da davon auszugehen ist, dass das Urteil am 02.03.2016 in Abwesenheit der Angeklagten …, …, …, …, … und … ordnungsgemäß zugestellt wurde und der Verteidiger der Angeklagten am 04.03.2016 innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist des § 310/1 StPO Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, wird die in der Zustellung enthaltene Auffassung, der Berufungsantrag des Verteidigers der Angeklagten sei nicht fristgerecht gewesen, nicht geteilt.

Da davon auszugehen ist, dass das Urteil am 02.03.2016 in Abwesenheit der Angeklagten …, …, …, …, … und … ordnungsgemäß zugestellt wurde und der Verteidiger der Angeklagten am 04.03.2016 innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist des § 310/1 StPO Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, wird die in der Zustellung enthaltene Auffassung, der Berufungsantrag des Verteidigers der Angeklagten sei nicht fristgerecht gewesen, nicht geteilt. Bauunternehmer

Am 23.10.2011 um 13:41 Uhr Ortszeit ereignete sich das Epizentrum des Erdbebens in der Provinz …,

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