Kaution (Kautionsschuld) des Mieters

Kaution (Kautionsschuld) des Mieters

Wenn der Mieter im Mietvertrag zur Leistung einer Sicherheit (Kaution) verpflichtet ist, darf der Betrag der Sicherheit 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Die Kaution kann in Form von Geld oder handelbaren Wertpapieren vereinbart werden. Wird sie in Form von Geld geleistet, sollte dieses Geld auf einem Festgeldkonto angelegt werden. Wird sie in Form eines begebbaren Wertpapiers geleistet, so muss dieses begebbare Wertpapier bei einer Bank hinterlegt werden. Die Einzahlung des Geldes auf ein Festgeldkonto oder die Hinterlegung des Wertpapiers bei einer Bank erfolgt durch den Mieter. Die hinterlegte oder hinterlegte Kaution kann jedoch auf der Grundlage der Zustimmung beider Parteien, des Abschlusses des Vollstreckungsverfahrens durch den Vermieter oder einer gerichtlichen Entscheidung zurückgegeben werden. Mieters

Teilt die Bank, bei der die Kaution hinterlegt ist, dem Vermieter nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Mietvertrags schriftlich mit, dass der Vermieter ein Verfahren gegen den Mieter in Bezug auf den Mietvertrag eingeleitet hat oder ein Vollstreckungs- oder Konkursverfahren eingeleitet hat, ist sie verpflichtet, die Kaution auf Antrag des Mieters zurückzugeben.

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