Was ist eine Annullierung der Ausschreibung? 2

Was ist eine Annullierung der Ausschreibung?

BIS WANN KANN EINE KLAGE AUF ANNULLIERUNG DER AUSSCHREIBUNG EINGEREICHT WERDEN?
Die Klage auf Aufhebung des Angebots muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Angebots eingereicht werden. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die Situation, die zur Beendigung des Angebots führt, erst später bekannt wird. In diesem Fall kann die Beendigung des Angebots durch eine Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden der Situation, die zur Beendigung des Angebots führt, beantragt werden. Die Aufhebung der Ausschreibung muss jedoch in jedem Fall innerhalb eines Jahres beantragt werden. Wird die Aufhebung des Angebots nicht innerhalb der in jedem Fall anzuwendenden 1-Jahres-Frist beantragt, entfällt das Beschwerderecht in jedem Fall. Darüber hinaus muss das Vollstreckungsgericht im Falle der Aufhebung der Ausschreibung innerhalb von 20 Tagen eine Anhörung durchführen.

WANN SOLLTE DER ANGEBOTSPREIS GEZAHLT WERDEN?
In der Regel ist der Angebotspreis sofort zu zahlen. Wenn die im einschlägigen Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind, kann der Gerichtsvollzieher jedoch eine Frist von höchstens 10 Tagen für die Zahlung des Angebotspreises einräumen.

WAS GESCHIEHT, WENN DER ANGEBOTSPREIS NICHT GEZAHLT WIRD?
Auch wenn ein Antrag auf Annullierung der Versteigerung gestellt wurde, muss der Kaufpreis sofort oder innerhalb der dem Käufer vom Gerichtsvollzieher gesetzten Frist gezahlt werden, sofern diese nicht mehr als 10 Tage beträgt, wie in Artikel 130 des EBL festgelegt. Erfolgt die Zahlung im Zusammenhang mit der Versteigerung durch den Käufer nicht, muss der Geschäftsführer der zweiten Person mit dem höchsten Gebot nach dem Bieter gemäß Artikel 133 des BEC eine Frist von 7 Tagen einräumen, um ein Angebot abzugeben und die Immobilie zu versteigern; nach Ablauf der Frist muss der Versteigerungsbeschluss aufgehoben werden.

Annullierung

WENN DIE ANNULLIERUNG DER AUKTION NICHT INNERHALB VON WIE VIELEN TAGEN EINGEREICHT WIRD, WIRD DIE AUKTION ABGESCHLOSSEN?
Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Ausschreibung kann eine Beschwerde zur Aufhebung der Ausschreibung eingereicht werden. Wird die Aufhebung des Angebots nicht innerhalb dieser Frist beantragt, so wird das Angebot abgeschlossen.

VOR WELCHEM GERICHT WIRD DER FALL DER ANNULLIERUNG DER VERSTEIGERUNG VERHANDELT?
Für die Beendigung der Versteigerung sind die Vollstreckungsgerichte zuständig. Wird das unbewegliche Vermögen jedoch durch die Aufhebung der Partnerschaft versteigert, ist das Friedensgericht zuständig. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk sich das Vollstreckungsbüro befindet, das die Versteigerung durchführt.

WAS GESCHIEHT, WENN DAS GERICHT BESCHLIESST, DIE VERSTEIGERUNG IM FALLE EINES ABBRUCHS DER VERSTEIGERUNG ZU BEENDEN?
Wird nach der Annullierung der Versteigerung eine Entscheidung zur Beendigung der Versteigerung getroffen und wird diese Entscheidung rechtskräftig, so erlischt das Eigentumsrecht des Käufers an den verkauften beweglichen und unbeweglichen Sachen. In diesem Fall erhält der Käufer den gezahlten Kaufpreis nebst Zinsen zurück. Dann wird der Verkauf des beweglichen und unbeweglichen Wertes, der Gegenstand der Ausschreibung ist, erneut durchgeführt, und der Verkauf wird nach der Ausschreibung zwischen den interessierten Parteien abgeschlossen.

WAS GESCHIEHT, WENN DIE ANNULLIERUNG DER AUKTION ABGELEHNT WIRD?
Wird beschlossen, die Annullierung der Versteigerung abzulehnen, so wird gegen den Antragsteller eine gerichtliche Geldbuße in Höhe von 10 % des Angebotspreises verhängt, und wenn der Grund für die Weiterverfolgung der Immobilie, für die das Verkaufsangebot abgegeben wurde, die Wohnungsbaufinanzierung ist, erhöht sich der Satz der gerichtlichen Geldbuße auf 20 %.

WANN WIRD DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANNULLIERUNG DER AUKTION ENDGÜLTIG GETROFFEN?
Die Entscheidung über die Beendigung wird den beiden Parteien mitgeteilt. Erheben die Parteien nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Zustellung Einspruch gegen die Entscheidung, so wird diese rechtskräftig.

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