
Erbschaftsausgleichsverfahren und reservierter Anteil
Die Ausgleichsklage ist eine Klage, die erhoben wird, um die Verletzung des Erbrechts der Vorbehaltserben durch Überschreitung der Dispositionsfreiheit des Erben zu beseitigen und die vom Erben getätigten Ersparnisse im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zurückzunehmen.
Bei der Tenkis-Klage handelt es sich um eine Klage im Zusammenhang mit dem Erbrecht, die im Falle des Todes des Muris (Erben) angestrengt werden kann. Es ist nicht möglich, diese Klage zu Lebzeiten des Erben einzureichen. Die Tenkis-Klage ist eine sehr wirksame Zivilklage gegen die Handlungen des Erben gegen einige der Erben. Erbschaftsausgleichsverfahren
WAS IST EIN VERDECKTER ANTEILSERBE?
Die Erben mit vorbehaltenen Anteilen sind die Erben, deren Erbanteile in bestimmten Proportionen gegen die Verfügungen des Erben geschützt sind. Mit anderen Worten: Die Erben, die ein Erbrecht haben, in das der Erbe nicht eingreifen oder über das er in keiner Weise verfügen kann, werden “Erben mit vorbehaltenen Anteilen” genannt. Die Erben mit vorbehaltenen Anteilen, die im Zivilgesetzbuch begrenzt aufgeführt sind, sind folgende
Nachkommen des Erben (Kinder, Adoptivkinder, Enkelkinder und deren Kinder),
Die Eltern des Erben,
Ehegatte des Erben.
Die Geschwister des Erben, die bisher als Vorbehaltserben galten, wurden durch die Änderung von der Erbenstellung ausgeschlossen. Für die vor dem 10. Mai 2007 verstorbenen Geschwister wird jedoch auch der vorbehaltene Anteil der Geschwister in der später eingereichten Ausgleichsklage berücksichtigt werden. Erbschaftsausgleichsverfahren
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Die Geschwister des Erben, die bisher als Vorbehaltserben galten, wurden durch die Änderung von der Erbenstellung ausgeschlossen. Für die vor dem 10. Mai 2007 verstorbenen Geschwister wird jedoch auch der vorbehaltene Anteil der Geschwister in der später eingereichten Ausgleichsklage berücksichtigt werden
