Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist das Vorkaufsrecht ein Recht, das durch den Verkauf der Aktie ausgeübt werden kann, und es ist nicht möglich, einen Kaufvertrag zu schließen, um dieses Recht auszuüben.

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist das Vorkaufsrecht ein Recht, das durch den Verkauf der Aktie ausgeübt werden kann, und es ist nicht möglich, einen Kaufvertrag zu schließen, um dieses Recht auszuüben.

T.C. URTEIL

  1. Zivilkammer
    Haupt: 2015/15448
    Entscheidung: 2016/2537
    Entscheidungsdatum: 01.03.2016

EINTRAGUNGSFALL – NACH DEM ARTIKEL DES TMK IST DAS VORKAUFSRECHT EIN RECHT, DAS DURCH DEN VERKAUF DES ANTEILS AUSGEÜBT WERDEN KANN, UND DAS ZUSTANDEKOMMEN EINES KAUFVERTRAGS IST FÜR DIE AUSÜBUNG DIESES RECHTS NICHT AUSREICHEND – DAS URTEIL SOLLTE AUFGEHOBEN WERDEN

ZUSAMMENFASSUNG: Der Rechtsstreit bezieht sich auf den Antrag auf Löschung und Eintragung der Eigentumsurkunde aufgrund des Vorkaufsrechts. Nach dem Artikel des TMK ist das Vorkaufsrecht ein Recht, das durch den Verkauf des Anteils ausgeübt werden kann, und die Errichtung eines Kaufvertrags ist für die Ausübung dieses Rechts nicht ausreichend. Der Verkauf erlangt Gültigkeit und Publizität mit der Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Da der Kläger diese Klage am … Tag nach dem Datum …, an dem der streitgegenständliche Anteil auf den Namen des Beklagten eingetragen wurde, eingereicht hat, ist die im Artikel des TMK beschriebene zweijährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen. Während das Gericht unter Berücksichtigung der genannten Punkte eine Entscheidung in der Sache treffen sollte, wurde die Abweisung der Klage als nicht korrekt erachtet, und das Urteil sollte aus diesem Grund aufgehoben werden.

(4721 S. Code Art. 54, 105, 599, 705, 732, 733, 1022)

Fall: Nach Beendigung des Verfahrens über den Antrag des Klägeranwalts gegen den Beklagten vom 11.12.2013 auf Löschung und Eintragung der Eigentumsurkunde wegen Vorkaufsrechts; das Urteil vom 09.04.2015, das zur Abweisung der Klage ergangen ist, wurde vom Klägeranwalt zur Einsichtnahme beantragt, und auf die für den 16.02.2016 erfolgte Terminsbestimmung kamen der Klägeranwalt Av. … und der Beklagtenanwalt Av. …. Beginn der öffentlichen Verhandlung. Zivilgesetzbuch .

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