
das Einwerfen von Schlaftabletten in das Essen oder Trinken einer Person den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt
- Strafkammer
Hauptnummer: 2016/15735
Entscheidungsnummer: 2017/8207
“Rechtsprechungstext”
GERICHT :Strafgericht erster Instanz
ANTWORT : Freispruch
Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt und die Akten wurden verlesen;
Die Erforderlichkeit wurde erörtert und geprüft:
Der Angeklagte diente am Tag des Vorfalls als J.Private beim … Bezirksgendarmeriekommando, der Beschwerdeführer … war ein spezialisierter J.II.Cadre Sergeant beim … Bezirksgendarmeriekommando. Am Tag des Vorfalls bereitete der Koch Zeuge …, der für den Speisesaal des … Kreisgendarmeriekommandos zuständig war, das Abendessen zu, zu diesem Zeitpunkt füllte das Opfer …, das am Tag des Vorfalls Unteroffizier im Dienst war, die Schüssel mit Tzatziki, um sein Abendessen zu geben und stellte sie auf den Tisch, und als er sich umdrehte, warf der Angeklagte … Markenmedikamente, die er benutzte, in das Tzatziki, während er die Schüssel umrührte, bemerkte der Koch …. bemerkte, dachte aber, dass er Salz in das Tzatziki warf und leerte die Schüssel in den Tzatziki-Topf und wandte sich an den Angeklagten und sagte, dass kein Gendarmeriesoldat einen anderen Teller als den Teller benutzen darf und dass nur die diensthabenden Unteroffiziere mit der Schüssel essen dürfen, dann trank der Beschwerdeführer … das besagte medikamentöse Tzatziki und fühlte sich schwach und trat in ein Schläfrigkeitssyndrom ein, außerdem wurde laut dem Bericht vom 28.06.2013 von der Untersuchung, die in der İzmir Institution für Gerichtsmedizin an den Blutproben des Beschwerdeführers durchgeführt wurde, 57. 0 ng/ml …, hat der Angeklagte die Tat begangen, indem er das von ihm benutzte Medikament in die Essensschüssel warf, die nur vom diensthabenden Unteroffizier benutzt werden konnte, mit dem einzigen Zweck, den diensthabenden Unteroffizier während seiner Wache um 03:00-06:00 Uhr in der Nacht des Vorfalls einzuschläfern, und obwohl der Zeuge sah, wie der Koch … die Schüssel in den Tzatziki-Topf leerte, wurde festgelegt, dass er das Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung beging, indem er keinen Ton zu dieser Situation machte, aber statt seiner Verurteilung wurde beschlossen, ihn schriftlich aus ungerechtfertigten Gründen freizusprechen, indem er einen Fehler bei der Bewertung der Beweise machte,
Da die Berufungseinwände der Staatsanwaltschaft dieses Ortes in dieser Hinsicht als angemessen erachtet wurden, wurde am 07.06.2017 einstimmig beschlossen, dass das Urteil gemäß Artikel 321 der Strafprozessordnung Nr. 1412, die mit Artikel 8/1 des Gesetzes Nr. 5320, geändert durch Artikel 33 des Gesetzes Nr. 6723, in Kraft ist, wie beantragt ABGELEHNT wird.
