
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um durch Heirat türkischer Staatsbürger zu werden?
Erstens berechtigt die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger Ausländer nicht automatisch dazu, türkische Staatsbürger zu werden. Die Bedingungen, um durch Heirat türkischer Staatsbürger zu werden, sind in Artikel 16 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 geregelt. Gemäß dem entsprechenden Gesetzestext muss ein Ausländer die folgenden Bedingungen erfüllen, um durch seinen Ehepartner eingebürgert zu werden:
Der Ausländer, der die Staatsbürgerschaft beantragt, muss seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sein und die Ehe muss fortbestehen;
Die Ehegatten müssen in einer Familiengemeinschaft leben;
Der Ausländer darf keine Aktivitäten ausüben, die der ehelichen Gemeinschaft zuwiderlaufen;
Der Ausländer befindet sich nicht in einer Situation, die die öffentliche Sicherheit bedroht.
Ausländer können die Staatsbürgerschaft bei den Gouverneuren ihres Wohnsitzes beantragen, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen. Stirbt jedoch der türkische Ehepartner nach der Antragstellung, wird die Bedingung, dass die Ehepartner in familiärer Einheit leben, nicht verlangt. Voraussetzungen .
Der letzte Absatz des Gesetzestextes bezieht sich auf die Situation des Ausländers, der die türkische Staatsangehörigkeit infolge der Nichtigkeit der Ehe erwirbt. Wenn der Ausländer in der Ehe gutgläubig war, wird seine Staatsbürgerschaft nicht annulliert.
