Vollständige Gerichtsverfahren

Die Vollstreckungsklage ist eine Art von Verwaltungsklage, die von der Person eingereicht wird, die aufgrund einer Handlung, eines Handelns oder einer Nachlässigkeit der Verwaltung einen Schaden erlitten hat, um den materiellen und moralischen Schaden zu ersetzen.

Stützt sich die Klage auf den Ersatz eines Schadens, der durch einen Verwaltungsakt entstanden ist, kann sie zusammen mit der Löschungsklage oder als eigenständige Klage nach Abschluss der Löschungsklage eingereicht werden.

Gegen Klagen vor den Verwaltungs- und Steuergerichten kann vor dem regionalen Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden, gegen Berufungsklagen vor dem Staatsrat.

Im Verwaltungsrecht gibt es vier Arten von Vollstreckungsklagen:

Vollständiges Urteil in einer Entschädigungssache: Wenn die Verwaltung mit ihren Handlungen und Maßnahmen Menschen schadet, handelt es sich um einen Fall der vollständigen Wiedergutmachung, bei dem die Geschädigten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Klage auf Geld- und Sachschäden einreichen und sicherstellen, dass der Schaden ersetzt wird.

Vollständige Zuständigkeit in der Art einer Rückforderungssache: Die Restitutionsklage, d.h. die Rückforderungsklage, ist eine Art Vollklage, die mit dem Antrag auf Rückerstattung eines Vermögenswertes oder eines Geldwertes, der unrechtmäßig auf das Konto der Verwaltung überwiesen wurde, eingereicht wird.

Vollständige Gerichtsbarkeit in einer Steuersache: Einige der Klagen, die der Steuerpflichtige gegen den Grund oder den Betrag der Steuer im Rahmen seiner Zuständigkeit vor dem Finanzgericht erhebt, haben den Charakter eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, während andere den Charakter eines Aufhebungsverfahrens haben.

Vollständige Zuständigkeit für Klagen, die sich aus Verwaltungsverträgen ergeben: Verwaltungsverträge sind Verträge, bei denen die Verwaltung eine der Parteien ist, um öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, und im Gegensatz zu privatrechtlichen Verträgen ist die Verwaltung die dominierende Partei des Vertrags. Streitigkeiten, die sich bei der Durchführung von Verwaltungsverträgen ergeben, werden in einem Gerichtsverfahren beigelegt. Schäden aus Geschäften, die vor dem Abschluss von Verwaltungsverträgen entstanden sind, fallen ebenfalls unter den Begriff der Schäden aus Verwaltungsgeschäften. Bei den Klagen gegen solche Schäden werden jedoch nicht die Vertragsbestimmungen, sondern die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns geprüft.

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