
,Kreditschulden und Lebensversicherung des Verstorbenen
Die Darlehensschuld des Verstorbenen und die Lebensversicherung
Es stellt sich die Frage, was mit den Kreditschulden von Personen geschieht, die einen Kredit aufnehmen und sterben, ohne ihre Schulden zu begleichen. Hier zeigt sich die Bedeutung der Lebensversicherung als Schutzfaktor. Wenn der Kreditnehmer eine Kreditlebensversicherung abgeschlossen hat, geht die verbleibende Kreditschuld auf die Versicherungsgesellschaft über. Hat der Kreditnehmer jedoch keine Kreditlebensversicherung abgeschlossen, werden die Schulden von den Erben beglichen.
WAS IST EINE LEBENSVERSICHERUNG?
Bei der Kreditlebensversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der während der Kreditlaufzeit abgeschlossen wird und im Todesfall eine Deckung bis zur Höhe des Kreditbetrags bietet. Die Schulden, die der Versicherte, der während der Versicherungsdauer stirbt, bei der Bank hat, werden vom Versicherer beglichen. Somit wird die Möglichkeit, dass der verstorbene Versicherte verschuldet bleibt, ausgeschlossen.
Die häufigste Garantie für von Verbrauchern aufgenommene Kredite ist die Lebensversicherung des Kreditnehmers. Die Lebensversicherung kommt sowohl der Bank als auch den Erben des Kreditnehmers zugute. Im Todesfall wird die verbleibende Darlehensschuld mit Zinsen von der Lebensversicherung gedeckt. Den Erben wird keine Schuld hinterlassen.
IST DIE LEBENSVERSICHERUNG OBLIGATORISCH?
Eine Kreditlebensversicherung ist für die Aufnahme eines Kredits nicht zwingend erforderlich. Die Banken verlangen jedoch bei der Beantragung eines Kredits den Abschluss einer solchen Versicherung. Der Grund dafür ist, dass sowohl die Angehörigen des Kreditantragstellers als auch die Bank keine Probleme bei der Rückzahlung haben.
WAS KANN MAN TUN, WENN DIE KREDITLEBENSVERSICHERUNG NICHT ABGESCHLOSSEN WURDE?
Wenn eine Person, die einen Kredit aufgenommen hat und stirbt, bevor die Schulden vollständig beglichen sind, keine Kreditlebensversicherung abgeschlossen hat, müssen die Schulden von den Erben beglichen werden. Denn die Erbaufteilung gilt auch für Schulden. Die Erben können jedoch sowohl auf das Erbe als auch auf die Schulden der verstorbenen Person verzichten, indem sie die Erbschaft ausschlagen. In diesem Fall entfällt die gesetzliche Haftung.
Hat der Schuldner einen Bürgen für das Darlehen gestellt und ist er gestorben, bevor die Schulden beglichen sind, werden die Schulden beim Bürgen eingezogen.
